Einmalige Anpassung der Öffnungszeiten der Gastronomie

Was ist das?

Sie können bei der Gemeinde beantragen, dass Ihr Gastronomiebetrieb einmal länger geöffnet sein darf. Zum Beispiel für einen Jahrmarkt oder ein Jubiläum.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:

  • Ihren Namen und den Namen des Verwalters
  • Name und Standort Ihres Gastronomiebetriebs
  • warum Sie länger offen sein wollen
  • an welchem Tag/welchen Tagen Sie länger geöffnet sein wollen
  • bis zu welcher Zeit Sie geöffnet sein wollen

Wie lange dauert es?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.