Einmalige Anpassung der Öffnungszeiten der Gastronomie

Was ist das?

Wenn Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb ein Fest oder eine Veranstaltung organisieren, können Sie die Öffnungszeiten zu diesem Zweck einmalig anpassen. Sie beantragen dann bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung, um länger öffnen zu können.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde mindestens 8 Wochen im Voraus. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:

  • Ihren Namen und den Namen des Verwalters
  • Name und Anschrift Ihrer Einrichtung
  • warum Sie länger offen sein wollen
  • an welchem Tag/welchen Tagen Sie länger geöffnet sein wollen
  • bis zu welcher Zeit Sie geöffnet sein wollen

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

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