Am 1. Januar 2024 tritt das Omgevingswet in Kraft.

Das Omgevingswet befasst sich mit dem Raum, in dem wir leben, arbeiten und uns entspannen, also mit dem physischen Lebensumfeld. Dieses neue Gesetz fasst Gesetze zusammen und vereinfacht die Regeln für vieles, was man draußen sieht, riecht und hört.

Hier können Sie sich auf einen Blick über die Vorschriften und Regelungen der Gemeinden, Wasserverbände, Provinzen und des Staates informieren. Das Gesetz gilt für alle Einwohner, Organisationen und Unternehmen.

Was bedeutet das Omgevingswet für Sie?

Sie müssen sich mit dem Omgevingswet befassen, wenn Sie ab dem 1. Januar 2024 etwas in Ihrem Lebensumfeld verändern wollen. Zum Beispiel, wenn Sie vorhaben, Ihr Haus umzugestalten, einen Baum zu fällen, eine Veranstaltung zu organisieren oder wenn Sie als Unternehmer einen Schuppen neben Ihren Geschäftsräumen aufstellen wollen. Sie sind dann Initiator und müssen herausfinden, ob Sie eine Genehmigung oder eine Anmeldung benötigen.

Der Umweltschalter

Auf unserer Website kerkradeomgevingswet finden Sie alle allgemeinen Informationen. Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen. Möchten Sie, nachdem Sie diese Informationen gelesen haben, mit jemandem einen Blick darauf werfen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Abteilung für physische Umwelt. Rufen Sie dazu die Nummer 14 045 an.

Der Umweltschalter wird ab Januar jeden Donnerstag von 09:00-12:00 und 16:00-18:00 Uhr geöffnet sein. Hier können Sie sich mit all Ihren Fragen zum omgevingswet melden. Dazu gehören Hilfe beim Ausfüllen des Umweltschalters oder Fragen zum Omgevingsvergunningsvrij bouwen. Sie können hier auch Fragen zur Einreichung eines Grundsatzantrags im Rahmen von Vorgesprächen stellen.

Die vorläufige Konsultation

Sind Sie sicher, dass Sie einen Genehmigungsantrag stellen wollen? Wenn ja, empfehlen wir Ihnen, zunächst ein Vorgespräch zu vereinbaren oder einen Grundsatzantrag zu stellen. Ein Vorgespräch kann die Bearbeitung Ihres Antrags beschleunigen. Bei der Vorbesprechung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob uns alle Informationen vorliegen, die wir benötigen, um herauszufinden, ob eine geplante Maßnahme durchführbar ist. Vielleicht müssen Sie die Aktivität noch genauer beschreiben oder die Daten müssen ergänzt werden. Nach der Vorbesprechung können Sie Ihren Antrag im Online-Omgevingsloket einreichen.

Sie können nach dem 1. Januar über unsere Website und über das Omgevingsloket einen Antrag auf Vorabprüfung (Grundsatzantrag) stellen.

Omgevingswet