Schädlingsbekämpfung

Ungeziefer, auch Schädlinge genannt, kann eine Menge Ärger verursachen. Viele Menschen denken, sie könnten die Stadtverwaltung anrufen, um die Probleme zu lösen. Das ist aber nur selten der Fall. In den meisten Fällen liegt es an Ihnen. Informieren Sie sich gut bei einem professionellen Schädlingsbekämpfer.

Wann können Sie die Gemeinde einbeziehen?

  • Im Falle einer Rattenplage ist die Hilfe der Gemeinde kostenlos, wenn die Ursache auf öffentlichem Grund liegt. Nach Ihrer Meldung erhalten Sie in der Regel einen Besuch von einem unserer Mitarbeiter. Dieser führt eine Untersuchung der Kanalisation durch, um die Ursachen des Problems zu ermitteln. Die Kosten für diese Untersuchung werden von der Gemeinde getragen. Liegt die Ursache des Problems auf kommunalem Grund, werden die Kosten für die Lösung des Problems ebenfalls von der Gemeinde getragen. Liegt die Ursache des Problems jedoch auf Ihrem eigenen Grundstück, sind die Kosten für die Behebung des Problems von Ihnen zu tragen.
     
  • Im Falle einer Belästigung durch Wespen und Bienen, aber Vorsicht: nur, wenn das Nest eingeschaltet ist öffentliches Land befindet sich!
    • Befindet sich das Nest auf einem Privatgrundstück, dann sollten Sie selbst einen Schädlingsbekämpfer hinzuziehen!
    • Wenn Sie ein Bienennest entdeckt haben, sollten Sie die Hilfe eines Imkers in Anspruch nehmen. Der Imker wird kommen und das Nest entfernen.
       
  • Bei Befall mit Eichenprozessionsspinnerraupen.

 

Anfrage

Wenn Sie von Ratten, Bienen, Wespen oder der Eichenprozessionsspinnerraupe (auf öffentlichem Grund) belästigt werden, melden Sie dies bitte unter der Telefonnummer 14 045