Software zur Unterstützung von Parteien (OSV)

Der Wahlrat wird im Dezember 2021 wieder die Anwendung "Wahlunterstützungssoftware" (OSV) für Parteien zur Verfügung stellen. Diese Software unterstützt die Parteien bei der Erstellung von Kandidatenlisten und der Erstellung der verschiedenen dazugehörigen Vorlagen. Behalten Sie die Webseite des Wahlrats im Auge: . Auf dieser Seite können Sie die Software herunterladen, sobald sie zur Verfügung gestellt wird.

Achtung! Dies ist nur eine unterstützende Software: Das Papierverfahren ist und bleibt führend in der Entscheidungsfindung des Zentralen Wahlbüros.
 

Verfahren zur Auflistung der Kandidaten

Die Artikel H 2 und R 2 des Wahldekrets enthalten mehrere Bedingungen für die Aufnahme von Kandidaten in die Kandidatenlisten:

  • a. Der Kandidat wird fortlaufend mit Nachnamen, allen Initialen, Geburtsdatum und Gemeinde oder Wohnort aufgeführt, wie im Basis-PersonenregisterBRP) angegeben.
  • b. Nach jeder Initiale folgt ein Punkt ('.').
  • c. Jeder einzelne Vorname wird auf einen Anfangsbuchstaben verkürzt. So wird der Vorname "Theo" zu "T" und nicht "Th."; Willem-Alexander (mit Bindestrich) wird zu "W." und nicht "W.A."; und Willem Alexander (ohne Bindestrich) wird zu "W.A." und nicht "W".
  • d. Präfixe des Nachnamens werden vor dem Nachnamen aufgeführt und klein geschrieben, es sei denn, aus dem BRP geht hervor, dass das Präfix tatsächlich groß geschrieben werden sollte.
  • e. Dem Namen können weitere Angaben hinzugefügt werden, sofern sie in der üblichen Weise abgekürzt werden. Zu diesen weiteren Angaben gehören nur die Angaben sr. und jr. und Abkürzungen von Patronymen.
  • f. Adelstitel und Prädikate werden als Teil des Nachnamens betrachtet und können als solche vor dem Nachnamen auf der Kandidatenliste aufgeführt werden. Dabei werden Adelstitel ausgeschrieben und Prädikate abgekürzt.
  • g. Akademische Titel und militärische Ränge werden nicht erwähnt, wie z. B. Professor, Mr. oder Ko-Lonel.
  • h. Bei der Angabe eines Wohnsitzes außerhalb der Niederlande wird der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode gemäß der ISO-Norm 3166 in Klammern hinzugefügt.
  • i. Offensichtliche Flüchtigkeitsfehler von geringer Bedeutung werden vom Zentralen Wahlbüro bei der Prüfung der Listen von Amts wegen berichtigt.

Wir verweisen auf die Policy Rule Electoral Council zur Aufnahme von Kandidaten in die Kandidatenliste