Dringlichkeitsverordnung Senkgrube in der Franziskanerstraße

Am 23. Juli 2020 wurden vor dem Grundstück Franciscanerstraat 6, 6A, 6B und 6C in Kerkrade ein Erdfall und Straßenabsenkungen festgestellt.

Am 21. Dezember 2020 machte die Bürgermeisterin von ihrer Befugnis nach § 176 des Gemeindegesetzes Gebrauch und erließ eine Notverordnung zur Eindämmung von Gefahren für Personen.

Die Notverordnung verbietet jedem, das Grundstück in der Franziskanerstraße zu betreten oder sich dort aufzuhalten, sobald die Verordnung in Kraft tritt.

Im Anhang der Notverordnung können Sie das Gebiet sehen, für das die Notverordnung gilt.

Sehen Sie hier die vollständige Notverordnung Erdfall Franciscanerstraat Kerkrade vom 21. Dezember 2020.