Notfall-Energiefonds
Am 7. Februar 2023 wurde der seit langem erwartete landesweite befristete Notfall-Energiefonds eingerichtet. Der Notfallfonds wird einen Teil der Energierechnung für berechtigte Haushalte von Oktober 2022 bis März 2023 bezahlen.
Um für einen Beitrag in Frage zu kommen, gilt:
- Dieses Bruttoeinkommen sollte 200 % des sozialen Mindestbetrags (einschließlich Urlaubsgeld) nicht überschreiten;
- Dass der Haushalt selbst einen Vertrag für Gas, Strom und/oder Fernwärme hat;
- die Rechnung einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigt.
Rückerstattung
Der Notfallfonds zahlt den Teil der Energierechnung, der 10 bis 13 % des Einkommens übersteigt:
Einkommen (% des sozialen Minimums) |
Notfallfonds zahlt einen Teil der Energierechnung |
bis zu 160% |
über 10% des Bruttoeinkommens |
160 - 200% |
über 13% des Bruttoeinkommens |
Anfrage
Die Begünstigten beantragen die Zulage mit einer App über geldfit.nl/energy. Nach dem DigID-Login werden die Einkommensdaten u. a. von der Steuer- und Zollverwaltung und den Leistungsbehörden abgerufen. Wenn diese Daten falsch sind, können Sie die Daten nicht korrigieren, aber Sie können widersprechen. Die Haushalte geben die Abschlagsbeträge ihrer Energierechnungen selbst an. Der Antrag ist vollständig automatisiert. Der Notfonds überweist den Betrag an das Energieunternehmen, das dann dafür sorgt, dass er den Antragsteller erreicht.
Wie lange dauert die Bewerbung?
Wenn Sie alle Angaben zur Hand haben, dauert es etwa eine halbe Stunde, bis der Antrag gestellt ist. Daher können Sie zuerst den Notfallfonds-Check durchführen. Das dauert etwa 5 Minuten. Er gibt Ihnen Hinweise darauf, ob die Antragstellung für Sie in Frage kommt. Auf der Website www.noodfondsenergie.nl ist genau beschrieben, was Sie für die Antragstellung tun müssen.
Wegen der unterschiedlichen Energierechnungen aufgrund der Preisobergrenze ab dem 1. Januar 2023 müssen die Einwohner zwei Anträge stellen: einen für das letzte Quartal 2022 und einen für das erste Quartal 2023.
Kassenladen
Es handelt sich um einen landesweiten Notfallfonds. Die Gemeinden sind daher nicht für die Gewährung von Hilfen zuständig. Wir vom Geldwijzerwinkel können Ihnen jedoch helfen, wenn Sie Fragen haben, und wir können Ihnen bei der Beantragung dieser Hilfe helfen.
Am besten vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars wünschen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch und ein Raum muss dafür zur Verfügung stehen. Sie können den Termin per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Schauen Sie dazu bitte auf die Website des Geldwijzerwinkel Kerkrade.