Neue Notverordnung vom 16. September

Seit Mittwoch, 16. September, gilt eine neue Notverordnung mit Regelungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus/COVID-19.

An der Dringlichkeitsverordnung vom 21. August wurden einige wenige Änderungen vorgenommen.

Die neue Dringlichkeitsverordnung enthält die Anweisung, das Gebot zum Tragen von nichtmedizinischen Mundschutzkappen für Jugendliche im Schüler- und Zielgruppentransport nicht durchzusetzen.

Die aktualisierte Notfallverordnung ist auf der Website der Sicherheitsregion Südlimburg zu finden.