Neue Notverordnung ab 15. Juli
Ab dem 15. Juli 2020 gilt eine neue Notfallverordnung mit Regelungen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus/COVID-19.
Die Dringlichkeitsverordnung wurde im Vergleich zur vorherigen Verordnung nur in einigen wenigen Punkten geändert.
Die wichtigste Änderung sind die geänderten Vorschriften für Besuche in Pflegeheimen, wenn dort eine oder mehrere COVID-19-Infektionen vorliegen.
Die neue Notfallverordnung finden Sie auf der Website der Sicherheitsregion Südlimburg .