Änderung des Nachnamens

Was ist das?

  • Wenn Sie Ihren Nachnamen oder den Ihres Kindes ändern möchten, prüfen Sie zunächst in der Justis-Broschüre Namensänderung, ob dies möglich ist. Justis ist die Prüfstelle des Ministeriums für Justiz und Sicherheit.
  • Wenn Ihre Situation auf diese Broschüre zutrifft, können Sie bei Justis eine Namensänderung beantragen.

Was sollte ich tun?

  • Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus: .
  • Schauen Sie in der Broschüre Namensänderung nach, welcher Code zu Ihrer Situation passt. Geben Sie diesen Code auf dem Antragsformular an. Tragen Sie diesen Code in das Antragsformular ein.
  • Fügen Sie dem Formular die angeforderten Dokumente hinzu und senden Sie alles an Justis.

Sie werden automatisch darüber informiert, ob Ihr Nachname geändert wird. Sie erhalten dann einen offiziellen Auszug aus dem königlichen Erlass.

Anpassung von Dokumenten

  • Wenn sich Ihr Nachname offiziell geändert hat, sollte dies auch in Ihrem Ausweisdokument geändert werden. Beantragen Sie daher einen neuen Reisepass, Personalausweis und/oder Führerschein.
  • Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie alle Behörden über Ihre Namensänderung informieren. Sie müssen die Gemeinde nicht gesondert informieren. Sie erhält bereits automatisch einen Auszug aus dem königlichen Erlass.

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 20 Wochen über Justis benachrichtigt, ob Ihr Nachname geändert wird. Dies kann länger dauern, wenn Ihr Antrag nicht vollständig ist.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen bei Justis Einspruch erheben.

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung unter der allgemeinen Rufnummer 14 045.

Sie möchten nicht Ihren Nachnamen, sondern Ihren Vornamen ändern? Dann sehen Sie unter Vornamen ändern nach.