Umzug in die Niederlande

Ziehen Sie in die Niederlande? Melden Sie sich bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen werden.
 

  • Have you never lived in the Netherlands before? Then make an appointment "pre-registration".
  • Haben Sie schon einmal in den Niederlanden gewohnt? Dann vereinbaren Sie einen Termin "Wiederansiedlung aus dem Ausland".

Für weitere Informationen siehe Terminvereinbarung.

Was ist das?

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen wollen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. Das gilt auch dann, wenn Sie schon vorher in den Niederlanden gewohnt haben.

Wie funktioniert das?
 

Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden.

Sie können sich bei der Gemeinde anmelden, wenn Sie sich legal in den Niederlanden aufhalten.
Dies wird als rechtmäßiger Wohnsitz bezeichnet.
In den folgenden Fällen ist Ihr Aufenthalt rechtmäßig:
 

Was sollte ich tun?
 

  • Gehen Sie persönlich zur Gemeinde und melden Sie sich an. Tun Sie dies innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden.
  • Melden Sie sich an Ihrem ständigen Wohnsitz an.
  • Wenn Ihr Partner ebenfalls in die Niederlande gekommen ist, muss Ihr Partner mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
  • Wenn Ihre Kinder auch in die Niederlande gekommen sind, sollten sie mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
  • Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese Nummer benötigen Sie für den Kontakt mit den Behörden. Zum Beispiel, um Leistungen zu beantragen.
     

Sie leben seit weniger als 4 Monaten in den Niederlanden
 

Wenn Sie weniger als 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich nicht bei der Gemeinde anmelden. Sie melden sich dann unter als Nichtansässiger im BRP an. Sie tun dies mit Ihrer Adresse im Ausland. Dies nennt man die Non-Resident Registration (RNI).

Vereinbaren Sie einen Termin

Sie müssen einen Termin mit einem Mitarbeiter vereinbaren, der für die ausländischen Niederlassungen in der Gemeinde Kerkrade zuständig ist.

Vereinbaren Sie einen Termin für sich und alle Familienmitglieder, die mit der Gemeinde umziehen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich in den Niederlanden registrieren zu lassen?

1. Zulassung in den Niederlanden.

  •  Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit.
  •  Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union.
  •  Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  •  Sie können die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden abwarten

Haben Sie jemals in den Niederlanden gelebt? 

If you left the Netherlands before October 1, 1994, this is also a first registration in the Netherlands. and you must make an appointment at item "I have never lived in the Netherlands before". 

I have never lived in the Netherlands before

First share your details via a pre-registration. At the end of your pre-registration you will receive an e-mail. You can use this to make a personal appointment to complete your registration. After your personal appointment you will receive a citizen service number (BSN). We will send your BSN by post as soon as possible.

If you come to live in the Netherlands from abroad after 1 October 1994, you must register in the Netherlands again. We call this resettlement from abroad.

Pre-registration

Would you rather not pre-register? Then make a regular appointment.

Appointment

It may then take longer before you can be admitted.

Are you an asylum seeker or status holder? Then you cannot register with us. You must register at a “BRP street”. The COA will tell you where and when you can register. More information can be found on the COA website. 

I have lived in the Netherlands before and want to re-register

Make a personal appointment to re-register.

Please note! Were you registered in the Netherlands before 1994? And have you not lived in the Netherlands since then? Then we will see your registration as a first registration. Click on “I have never lived in the Netherlands before” to find out how to arrange your registration.

Resettlement from abroad

For further information or documents to be submitted for your registration, please use the e-mail address vestigingen@kerkrade.nl.

Was benötige ich?
 

  • Ein gültiges Reisedokument oder ein anderes Dokument zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Dokumente, die belegen, dass Sie hier wohnen. Zum Beispiel einen Mietvertrag, einen Eigentumsnachweis, eine Erklärung des Hauptmieters oder eine Erklärung des Vermieters der Immobilie.
  • Offizielle Dokumente aus Ihrer Zeit im Ausland. Zum Beispiel eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Anerkennungsurkunde oder Scheidungsurkunde. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente, wenn sie nicht in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch abgefasst sind, zunächst übersetzt und beglaubigt werden müssen . Tun Sie dies, bevor Sie in die Niederlande kommen.
  • Wenn Sie aus Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten in die Niederlande kommen, benötigen Sie einen Nachweis der Abmeldung.
  • Falls zutreffend: Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung oder der Nachweis, dass sie beantragt wurde.

Wie lange dauert es?
 

Die Gemeinde meldet Sie so schnell wie möglich an. Dies dauert höchstens 4 Wochen.

Zusätzliche Informationen
 

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, beantragen Sie zunächst eine Postanschrift bei der Gemeinde. Zum Beispiel, wenn Sie ein Binnenschiffer sind oder in einer Einrichtung wohnen.

Anmeldung in den Niederlanden für ein Studium oder eine Arbeit von weniger als 4 Monaten
 

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren, benötigen Sie eine Bürgerdienstnummer (BSN). Diese Nummer erhalten Sie nach der Registrierung in der Basisregistratie PersonenBRP).
 

  • Sie wohnen nicht in den Niederlanden oder Sie wohnen seit weniger als 4 Monaten in den Niederlanden. Melden Sie sich als Nichtansässiger bei einer der Gemeinden in den Niederlanden an, in denen dies möglich ist (in Limburg, Heerlen oder Venlo). Sie erhalten dann eine Bürgerservicenummer. Diese Nummer ist persönlich und für den Kontakt mit der niederländischen Regierung bestimmt. Zum Beispiel, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren möchten oder wenn Sie eine niederländische Rente beziehen, aber im Ausland wohnen.
  • Sie werden sich länger als 4 Monate in den Niederlanden aufhalten. In diesem Fall müssen Sie sich in der Gemeinde, in der Sie wohnen, als Einwohner anmelden.
     

Sie können sich bei den folgenden RNI-Gemeinden anmelden: :
 

  • Alkmaar
  • Almelo
  • Amsterdam
  • Breda
  • Den Haag
  • Doetinchem
  • Eindhoven
  • Groningen
  • Geht
  • Heerlen
  • Leeuwarden
  • Leiden
  • Nijmegen
  • Rotterdam
  • Terneuzen
  • Utrecht
  • Venlo
  • Westland
  • Zwolle

Sie müssen selbst einen Termin bei einer RNI-Gemeinde für die Anmeldung vereinbaren.
Bringen Sie Ihren gültigen Ausweis mit.