Mundschutzpflicht für Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten

In den Niederlanden besteht eine Pflicht zum Tragen von Mundschutz in öffentlichen Innenräumen, zum Beispiel in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Bibliothek. Dies gilt im Prinzip auch für Menschen mit Behinderungen.

An Orten, an denen das Tragen eines Mundschutzes vorgeschrieben ist, müssen manche Menschen jedoch keinen Mundschutz tragen.

Auf der Website der Rijksoverheid finden Sie Informationen darüber, wer von der Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes befreit ist und wie er dies nachweisen kann.