Meldung von Umweltverschmutzung
Was ist das?
Unternehmen und Privatpersonen müssen die Umweltvorschriften einhalten. Die Gemeinde, die Polizei und andere Behörden überwachen dies.
Stellen Sie in Ihrer Umgebung Umweltverschmutzungen fest oder erleben Sie Umweltbelästigungen, wie z. B. Beobachtungen möglicher (schwerwiegender) Verschmutzungen von Boden, Luft und/oder Wasser oder Belästigungen/Belästigungen durch Unternehmen? Dann melden Sie dies der Gemeinde.
Was sollte ich tun?
Wenn Sie einen Verdacht auf einen Umweltverstoß oder ein Umweltdelikt haben, können Sie diesen auf verschiedene Weise melden:
- Sie können sich an die Polizei, die Gemeinde, das Wasserwirtschaftsamt (bei schwerwiegender Wasserverschmutzung) oder den Umwelt- oder Vollzugsdienst wenden. Akute schwerwiegende Beschwerden können rund um die Uhr bei der Hotline für Umweltbeschwerden der Provinz Limburg gemeldet werden: 043-3617070. Andere Beschwerden können Sie auch außerhalb der Bürozeiten (montags bis donnerstags zwischen 16.30 Uhr und 08.30 Uhr und am Wochenende von Freitag 12.30 Uhr bis Montag 08.30 Uhr) bei der Hotline für Umweltbeschwerden der Provinz Limburg melden: 043-3617070. Für Umweltbeschwerden zu anderen Zeiten (während der Bürozeiten) wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade unter der Telefonnummer: 14 045. Die Meldepunkt der Provinz leitet dringende Beschwerden direkt an den Mahnwachen-Dienst der Gemeinde Kerkrade weiter. Nicht dringende Umweltbeschwerden werden vom Meldepunkt zu Beginn eines jeden Arbeitstages an die Gemeinde Kerkrade weitergeleitet. Wenn eine andere Behörde zuständig ist, wird die Gemeinde Ihre Beschwerde weiterleiten.
- Darüber hinaus können Sie auch einen Antrag auf Vollstreckung stellen. Sie bitten dann die Gemeinde, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eine Verwarnung zu verschicken, in der sie darauf hinweist, dass die Gemeinde Verwaltungszwang ausüben wird, wenn der Umweltverstoß weiter besteht. In bestimmten Fällen können Sie die Gemeinde auch auffordern, andere Maßnahmen zu ergreifen, z. B. ein Zwangsgeld zu verhängen.
- Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Sie das Gericht aus unerlaubter Handlung verklagen. Ein Umweltverstoß kann nämlich auch gegenüber der klagenden Partei rechtswidrig sein.
Wie funktioniert das?
Sie können zum Beispiel eine Anzeige erstatten, wenn eine Person oder ein Unternehmen Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung, Geruchsbelästigung oder Lärmbelästigung verursacht. Aber auch, wenn jemand zum Beispiel illegal Müll ablädt oder geschützte Tiere illegal hält.
Die Rolle der Gemeinde
Die Gemeinde muss die Umwelt auf ihrem Gebiet schützen. Sie muss unerwünschte Situationen verhindern. Dafür hat die Gemeinde Aufsichtspersonen. Sie kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Sie geben auch Informationen.
Die Rolle der Polizei
Die Polizei überwacht auch die Umweltvorschriften. Oft kann die Polizei Missstände frühzeitig erkennen und gegen sie vorgehen.
Die kommunalen Aufsichtsbehörden
Ist ein Vorgesetzter der Meinung, dass gegen Umweltvorschriften verstoßen wird? Dann darf er das:
- Unternehmen und andere Orte (außer Wohnungen) betreten
- Dokumente einsehen und Kopien erstellen
- Entnahme von Proben und Untersuchung von Gegenständen
- Anhalten und Überprüfen von Fahrzeugen
- Informationen anfordern
Jeder muss mit der Aufsichtsperson uneingeschränkt zusammenarbeiten. Die Aufsichtsperson kann die Hilfe der Polizei anfordern. Eine Aufsichtsperson muss sich immer ausweisen können.
Andere Einrichtungen
Nicht nur die Gemeinde und die Polizei kontrollieren, ob alle die Umweltvorschriften einhalten. Auch andere Stellen tun dies. Zum Beispiel die Provinz, Rijkswaterstaat, die Wasserbehörde, der Inspektionsdienst des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation (NVWA) und das Umwelt- und Verkehrsinspektorat.
Zusätzliche Informationen
Was kann die Gemeinde sonst noch tun?
Die Aufsichtsbehörde versucht zunächst, Vereinbarungen mit demjenigen zu treffen, der gegen die Umweltvorschriften verstößt. Ist die Person oder das Unternehmen nicht bereit, Vereinbarungen zu treffen? Dann kann die Gemeinde eine Reihe von Maßnahmen ergreifen:
- die Umweltgenehmigung oder die Ausnahmegenehmigung ganz oder teilweise zu widerrufen
- die unerwünschte Situation zu beseitigen
- das Unternehmen ganz oder teilweise zu schließen
- fein
Wie die Polizei kann auch die Gemeinde strafrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die Gemeinde tut dies zusammen mit der Staatsanwaltschaft (OM). Ein Beispiel:
- einen Bericht verfassen
- warnen
- eine Vereinbarung zu treffen, nach der der Täter zahlt
- etw. beschlagnahmen
- Strafverfolgung und Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe