Meldung von Umweltverschmutzung

Was ist das?

Jeder muss die Umweltvorschriften einhalten. Die Gemeinde, die Polizei und andere Organisationen überwachen dies.

Wenn Sie eine Person oder ein Unternehmen in Ihrer Umgebung sehen, das die Umwelt verschmutzt, melden Sie dies der Gemeinde.

Wie funktioniert das?

Sie können sich melden für:

  • Luftverschmutzung
  • Bodenverunreinigung
  • Geruchs- oder Lärmbelästigung

Aber auch zum Beispiel, wenn jemand illegal Abfall ablädt.

Aufsichtsbehörden

Die Gemeinde hat die Aufgabe, die Umwelt in ihrem Gebiet zu schützen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Aufsichtsbehörden. Diese Aufsichtsbehörden:

  • Kontrolle, ob sich alle an die Regeln halten
  • Informationen geben
  • dürfen Unternehmen und andere Orte (außer Wohnungen) betreten
  • kann Dokumente einsehen und Kopien anfertigen
  • Entnahme von Proben und Untersuchung von Gegenständen
  • Anhalten und Überprüfen von Fahrzeugen
  • Informationen anfordern

Jeder muss mit der Aufsichtsperson uneingeschränkt zusammenarbeiten. Die Aufsichtsperson kann die Hilfe der Polizei anfordern.

Andere Organisationen

Andere Organisationen, die die Einhaltung der Umweltvorschriften kontrollieren, sind die Polizei, die Provinz, der Rijkswaterstaat, die Wasserbehörde, der Inspektionsdienst des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität, die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit(NVWA) und die Umwelt- und Verkehrsaufsichtsbehörde.

Was sollte ich tun?

Wenn Sie einen Verdacht auf einen Umweltverstoß oder ein Umweltdelikt haben, können Sie diesen auf verschiedene Weise melden:

  • Sie können sich an die Polizei, die Gemeinde, das Wasserwirtschaftsamt (bei schwerwiegender Wasserverschmutzung) oder den Umwelt- oder Vollzugsdienst wenden. Akute schwerwiegende Beschwerden können rund um die Uhr bei der Hotline für Umweltbeschwerden der Provinz Limburg gemeldet werden: 043-3617070. Andere Beschwerden können Sie auch außerhalb der Bürozeiten (montags bis donnerstags zwischen 16.30 Uhr und 08.30 Uhr und am Wochenende von Freitag 12.30 Uhr bis Montag 08.30 Uhr) bei der Hotline für Umweltbeschwerden der Provinz Limburg melden: 043-3617070. Für Umweltbeschwerden zu anderen Zeiten (während der Bürozeiten) wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade unter der Telefonnummer: 14 045. Die Meldepunkt der Provinz leitet dringende Beschwerden direkt an den Mahnwachen-Dienst der Gemeinde Kerkrade weiter. Nicht dringende Umweltbeschwerden werden vom Meldepunkt zu Beginn eines jeden Arbeitstages an die Gemeinde Kerkrade weitergeleitet. Wenn eine andere Behörde zuständig ist, wird die Gemeinde Ihre Beschwerde weiterleiten.
  • Darüber hinaus können Sie auch einen Antrag auf Vollstreckung stellen. Sie bitten dann die Gemeinde, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eine Verwarnung zu verschicken, in der sie darauf hinweist, dass die Gemeinde Verwaltungszwang ausüben wird, wenn der Umweltverstoß weiter besteht. In bestimmten Fällen können Sie die Gemeinde auch auffordern, andere Maßnahmen zu ergreifen, z. B. ein Zwangsgeld zu verhängen.
  • Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Sie das Gericht aus unerlaubter Handlung verklagen. Ein Umweltverstoß kann nämlich auch gegenüber der klagenden Partei rechtswidrig sein.

Zusätzliche Informationen

Was kann die Gemeinde sonst noch tun?

Die Aufsichtsbehörde versucht zunächst, sich mit dem Zuwiderhandelnden zu arrangieren, der gegen die Regeln verstößt. Wenn das nicht gelingt, kann die Gemeinde eine Reihe von Maßnahmen ergreifen:

  • die Umweltgenehmigung oder die Ausnahmegenehmigung ganz oder teilweise zu widerrufen
  • die unerwünschte Situation zu beseitigen
  • das Unternehmen ganz oder teilweise zu schließen
  • gut.

Wie die Polizei kann auch die Gemeinde strafrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die Gemeinde tut dies zusammen mit der Staatsanwaltschaft (OM). Ein Beispiel:

  • einen Bericht verfassen
  • warnen
  • eine Einigung zu erzielen, bei der der Täter zahlt
  • etw. beschlagnahmen
  • Strafverfolgung und Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe

Schadenersatz

  • Sie können von der Person, die für den erlittenen Schaden verantwortlich ist, Schadenersatz verlangen.
  • Wenn Sie sich nicht einigen können, können Sie bei Gericht eine Entschädigungsklage einreichen.

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