Meldepunkt gute Vermietungspraxis

Am 1. Juli 2023 ist das Gesetz über gute Vermieter in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt den Gemeinden mehr Möglichkeiten, Mieter im Falle von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohn- oder Unterkunftsräumen zu schützen.

Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Vermieter die Mietvorschriften einhält, können Sie dies dem Meldepunkt Gute Vermieter der Gemeinde Kerkrade per E-Mail melden: overlast@kerkrade.nl

Gutes Vermieterrecht

Der Good Landlord Act schützt Wohnungssuchende und Mieter vor unerwünschtem Mietverhalten:

  • Private Vermieter
  • Vermietungsagenturen (Agenturen, die Mieter mit privaten Vermietern in Kontakt bringen)
  • Arbeitgeber, die Wohnraum für ausländische Arbeitnehmer bereitstellen

Das Gesetz zielt nicht auf unerwünschtes Mietverhalten von Wohnungsbaugesellschaften ab. Wenn Sie in einem Haus einer Wohnungsbaugesellschaft wohnen und Probleme haben, können Sie dies der Gesellschaft mitteilen. Diese wird versuchen, das Problem mit Ihnen zu lösen. Wenn Sie das Problem nicht mit Ihrer Wohnungsbaugesellschaft lösen können, können Sie sich an den unabhängigen Beschwerdeausschuss der Wohnungsbaugesellschaft wenden.

Wann können Sie eine Meldung machen?

Sie können unerwünschtes Verhalten in den folgenden Situationen melden.

Der Vermieter

  • Unterscheidet.
  • bedroht Sie oder macht Ihnen Angst.
  • Er verlangt eine überhöhte Kaution (mehr als 2 Monatsmieten).
  • Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.
  • Sie erhalten keine angemessenen Informationen über:
    - Ihre Rechte und Pflichten bei der Anmietung der Immobilie (die nicht im Mietvertrag stehen).
    - Die Höhe der Kaution und wann Sie diese bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückerhalten.
    - Informationen darüber, wie Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen können.
    - Kontaktinformationen der Meldepunkt für gute Vermieter in Ihrer Gemeinde.
    - Die Nebenkosten: Sie sollten einen vollständigen Überblick über die Kosten erhalten.

Der Vermieter

  • stellt Ihnen Vermittlungsgebühren in Rechnung.

Was brauchen Sie für die Anmeldung?

Bitte fügen Sie der Meldung die folgenden Daten bei: 

  • Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Sie können sich aber auch anonym melden. Sie werden dann Ihre persönlichen Daten nicht an uns weitergeben.
  • Angaben zum Vermieter oder Vermietungsagenten, über den Sie die Meldung machen.
  • Die Adresse, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die Sie mieten oder mieten wollen.
  • Beschreibung der Situation, wenn möglich mit Fotos und Anhängen.