Formular für die Benachrichtigung der kommunalen Wahllokale (GSB)

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Fehler in den Protokollen der Wahllokale und der kommunalen Wahllokale können Sie dem Zentralen Wahlbüro (ZWB) melden. Der Bericht sollte spätestens 48 Stunden vor der Anhörung beim CSB eingehen. Das CSB wird am 23. März um 10 Uhr eine Anhörung abhalten.

Die Meldungen müssen spätestens am 21. März um 10 Uhr beim CSB eingegangen sein. Sie können eine Meldung über das Online-Formular einreichen unter: https://eloket.gemeentemaastricht.nl/nxt/f/2188/login