Berichterstattung über Vorfälle

In der Gemeinde Kerkrade sind Sie als Geschäftsinhaber dafür verantwortlich, ungewöhnliche Vorkommnisse zu melden.

  • Direktmeldung für Unternehmen: 045 567 66 00
  • Bericht für Bürger: 14 045

Was ist ein ungewöhnliches Vorkommnis?

Ein ungewöhnliches Ereignis ist jedes Ereignis (unabhängig von der Ursache), das vom normalen Betrieb abweicht und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt hat oder zu haben droht. Dazu können sowohl Störungen im Produktionsprozess als auch Störungen in den Einrichtungen des Betriebs gehören. Auch Unfälle und Katastrophen können darunter fallen.

Jeder ungewöhnliche Vorfall sollte der Gemeinde innerhalb einer halben Stunde gemeldet werden, da die Regierung für ein sicheres und gesundes Lebensumfeld verantwortlich ist. Je nach Schwere der Situation kann die Gemeinde sofort Maßnahmen ergreifen.

Was sollten Sie tun?

Wenn in Ihrem Betrieb ein ungewöhnliches Ereignis eintritt oder einzutreten droht, müssen Sie dies tun:

  • Ergreifen Sie Maßnahmen, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt so weit wie möglich zu verhindern oder rückgängig zu machen;
  • Melden Sie den Vorfall so schnell wie möglich (innerhalb einer halben Stunde) telefonisch über die Sonderrufnummer der Gemeinde (045) 567 66 00. Dies ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche möglich.

Anschließend müssen Sie der Gemeinde Kerkrade weitere (schriftliche) Informationen zu einer Reihe von Punkten vorlegen.

Schriftliche Berichterstattung

Nach dem Umweltmanagementgesetz müssen Sie mindestens Informationen zu den folgenden fünf Punkten liefern:

  1. Ursachen und Umstände;
  2. freigesetzte Stoffe und ihre Eigenschaften;
  3. andere wichtige Aspekte, die die Art und Schwere der Folgen beeinflussen können;
  4. Vermeidungsmaßnahmen;
  5. Maßnahmen zur Prävention in der Zukunft.

Was passiert, wenn Sie sich nicht oder zu spät melden?

Wenn Sie ein ungewöhnliches Ereignis nicht oder zu spät bei der zuständigen Behörde melden, gilt dies als Verstoß gegen das Umweltmanagementgesetz.
Dies kann straf- und/oder verwaltungsrechtliche Folgen haben.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade, erreichbar unter der allgemeinen Telefonnummer 14 045 oder per E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl