Organisation von Lotterien, Wettbewerben, Bingo

Was ist das?

Eine Lotterie, ein Wettbewerb oder Bingo ist ein Glücksspiel. Ein Glücksspiel hat die folgenden Merkmale:

  • Der Spieler kann einen Preis gewinnen.
  • Der Spieler hat keinen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis.
  • Der Erlös des Glücksspiels geht an eine wohltätige Einrichtung von allgemeinem Interesse. Zum Beispiel für ein neues Clubhaus, Instrumente für den Musikverein oder die Renovierung der Kirche.

Wenn Sie ein Glücksspiel veranstalten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Gemeinde. Wenn Sie ein Bingo oder Glücksspiel zu Werbezwecken veranstalten, reicht eine Anmeldung aus.

Wie funktioniert das?

Sie können ein Gewinnspiel veranstalten, wenn:

  • mindestens 50 % des Erlöses gehen an wohltätige Zwecke
  • Sie verwenden bis zu 50 % des Erlöses für die Bezahlung des Preispakets und der Ausgaben

Sie können ein Auswahlverfahren veranstalten, wenn:

  • der Teilnehmer muss etwas dafür tun. Zum Beispiel einen Slogan machen, eine Geschichte schreiben oder ein Foto machen
  • eine Jury entscheidet, wer die Preise gewinnt

Sie können ein Bingo veranstalten, wenn:

  • ein Verein, der seit mindestens drei Jahren besteht, organisiert das Bingo
  • der Wert der Preise pro Spielrunde 400 € nicht übersteigt
  • der Wert der Preise pro Sitzung übersteigt nicht 1.550 €.

Sie können ein Glücksspiel zu Werbezwecken veranstalten, wenn Ihr einziger Zweck darin besteht, dafür zu werben. Zum Beispiel für ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Organisation. Sie müssen jedoch die Regeln einhalten, die im Verhaltenskodex für Glücksspiele zu Werbezwecken festgelegt sind. Dieser Verhaltenskodex kann auf der Website der Glücksspielbehörde eingesehen werden.

Was sollte ich tun?

  • Wenn das Preispaket der Lotterie oder des Wettbewerbs weniger als 4.500 € beträgt, beantragen Sie die Genehmigung bei der Gemeinde. Tun Sie dies mindestens 4 Wochen im Voraus.
  • Wenn das Preispaket der Lotterie oder des Preisausschreibens 4.500 € übersteigt, müssen Sie eine Lizenz bei der Spielbehörde beantragen.
  • Bitte beachten Sie! Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten und das Preispaket weniger als 2.300 € beträgt, brauchen Sie keine Lizenz zu beantragen.

Bingo anmelden

Melden Sie das Bingo mindestens 14 Tage im Voraus bei der Gemeinde an.

Glücksspielsteuer

Wenn Sie eine Lotterie, einen Wettbewerb, Bingo oder ein anderes Glücksspiel veranstalten, müssen Sie Glücksspielsteuer zahlen. Sie können dies tun, auch wenn Sie keine Lizenz benötigen.

Was benötige ich?

Bitte legen Sie Ihrem Lizenzantrag oder Ihrer Bingomeldung die folgenden Informationen bei:

  • die Gestaltung des Glücksspiels
  • den Tag und die Uhrzeit, zu der Sie das Glücksspiel veranstalten
  • den Gesamtwert der Preise
  • Registrierungsnummer der Handelskammer (Ihres Unternehmens oder Ihrer Vereinigung)
  • Kopie der Statuten der Vereinigung

Wie lange wird es dauern?

  • Sie werden innerhalb von 8 Wochen benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung für das Gewinnspiel oder den Wettbewerb erhalten.
  • Ihre Anmeldung für ein Bingo wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde wird Ihnen keine Bestätigung schicken. Bei Rückfragen wird sich die Gemeinde mit Ihnen in Verbindung setzen.

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