Totgeborenes Kind registrieren

Was ist das?

Wenn ein Kind leblos geboren wird, ist das ein großer emotionaler Verlust. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Baby in der Grundregistrierung von PersonenBRP) registrieren lassen. Dies ist nicht obligatorisch. Sie stellen Ihren Antrag auf Eintragung bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Mit dieser Registrierung ist Ihr lebloses Kind für Sie über MijnOverheid.nl und auf einem Auszug aus dem BRP sichtbar. 

Wie funktioniert das?

  • Sie können den Antrag stellen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt in den Niederlanden wohnten und im BRP eingetragen waren.
  • Es spielt keine Rolle, wann Ihr Baby geboren wurde oder wie lange die Schwangerschaft gedauert hat.
  • Sie können Ihr Kind nur für sich selbst in das BRP eintragen. Da es sich um eine sehr persönliche Situation handelt, können Sie dies nicht im Namen des anderen Elternteils tun.

Was sollte ich tun?

  • Sie stellen einen Antrag bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Um Ihr Baby anzumelden, benötigen Sie eine Geburtsurkunde (leblos) oder eine Bescheinigung für ein leblos geborenes Kind. Wenn Sie keine solche Bescheinigung haben, können Sie sie in der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde, ausstellen lassen.
  • Es kann vorkommen, dass die Namen Ihres Kindes nicht in der Geburtsurkunde (leblos) oder der Bescheinigung über das leblose Kind aufgeführt sind. In diesem Fall geben Sie die Namen mit Ihrem Antrag auf Eintragung in das BRP an. Die Eltern können daher verschiedene Namen getrennt angeben. Dies ist in dieser Situation kein Problem.

Was benötige ich?

  • Eine Geburtsurkunde (leblos) oder eine Bescheinigung über ein leblos geborenes Kind.
  • Ein gültiges Ausweisdokument.

Ihr Kind wurde im Ausland geboren

  • Geburtsurkunden, z. B. eine im Ausland ausgestellte Urkunde, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind leblos geboren wurde.
  • Wenn es für Sie schwierig ist, diese Dokumente zu erhalten, teilen Sie dies der Gemeinde mit. Da es sich um eine sehr persönliche Situation handelt, werden die Regeln mit Nachsicht und Verständnis gehandhabt. Sie können dann bei der Gemeinde eine Erklärung über die Geburt Ihres Kindes abgeben.

Antrag auf Registrierung

Sie müssen einen Termin mit dem Standesbeamten vereinbaren, um Ihr lebloses Kind zu registrieren.

Die Rufnummer lautet 14045.

Wie lange wird es dauern?

Innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Antwort von der Gemeinde.

Zusätzliche Informationen

  • Außer Ihnen selbst kann nur der Standesbeamte diese Registrierung einsehen. Andere staatliche Stellen erhalten keine Daten über Ihr lebloses Kind.
  • Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes ins Ausland gezogen sind, stellen Sie Ihren Antrag in der letzten niederländischen Gemeinde, in der Sie gemeldet waren.