Beginn der Kinderbetreuung

Was ist das?

Es gibt verschiedene Arten der Kinderbetreuung, wie zum Beispiel:

  • Kindertagesstätte oder Vorschulzentrum
  • Außerschulische Betreuung (BSO)
  • aufnehmende Elternagentur
  • Kinderbetreuung

Weitere Informationen finden Sie im Schritt-für-Schritt-Plan für die Gründung eines Kinderzentrums oder im Schritt-für-Schritt-Plan für die Gründung einer Gastelternagentur auf der Website von Ondernemersplein.

Wenn Sie Gasteltern werden möchten, finden Sie weitere Informationen auf der Website Rijksoverheid.

Was sollte ich tun?

Bevor Sie ein Kinderbetreuungsunternehmen gründen können, müssen Sie die folgenden Dinge regeln:

  • Beantragen Sie ein Führungszeugnis (VOG);
  • melden Sie Ihre Kinderbetreuung bei der Schlichtungsstelle für Kinderbetreuung an;
  • sich bei der Gemeinde anmelden. Sie tun dies schriftlich mit einem dieser Anmeldeformulare. Geben Sie das ausgefüllte Formular bei der Gemeindeverwaltung ab oder schicken Sie es ihr zu.

Weitere Informationen sind auf der Website Rijksoverheid zu finden.

Wie lange dauert es?

Wenn Ihr Antrag vollständig ist, prüft die GGD im Auftrag der Gemeinde die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und den vorgesehenen Aufnahmeort. Zu diesem Zweck nimmt der GGD Kontakt mit Ihnen auf. Unter anderem auf Anraten des GGD trifft die Gemeinde im Prinzip innerhalb von 10 Wochen nach Erhalt Ihres Antrags eine Entscheidung. Die Entscheidung wird Ihnen in Form eines Bescheids zugestellt. Diese Zeitspanne kann einmal verlängert werden.

Zusätzliche Informationen

Andere Gesetze und Vorschriften:

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.