Kinderbetreuung, Beantragung des kommunalen Kinderbetreuungsbeitrags

Was ist das?

Besuchen Ihre Kinder eine Kinderbetreuung? Und verfügen Sie über ein Mindesteinkommen und wohnen Sie in der Gemeinde Kerkrade? Dann beantragen Sie einen Zuschuss von der Gemeinde. Die Höhe des Beitrags hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Situation ab.

Anmerkung:

Lesen Sie zunächst die Bedingungen unter "Wie es funktioniert". Dann wissen Sie, ob Sie einen Anspruch auf einen Beitrag zu den Kinderbetreuungskosten haben.

Wie funktioniert das?

Die Gemeinde beteiligt sich nur an den Kosten für die Kinderbetreuung, wenn Sie bereits Kinderbetreuungsgeld vom Finanzamt erhalten. Wenn Sie keinen Kinderbetreuungszuschuss erhalten, müssen Sie diesen zunächst über die Website MijnToeslagen des Finanzamts beantragen (siehe Direkte Beantragung).

Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld vom Finanzamt erhalten, können Sie einen kommunalen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten beantragen, wenn Sie :

  • ein Elternteil sind, der Sozialhilfeleistungen nach dem Teilhabegesetz oder Leistungen nach dem Ioaw-, Ioaz- oder dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz bezieht und an einem Wiedereingliederungsprogramm der Gemeinde teilnimmt.
  • ein teilzeitbeschäftigter Elternteil sind, der ergänzende Unterstützungsleistungen nach dem Partizipationsgesetz, dem Ioaw, dem Ioaz oder dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz bezieht.
  • ein Elternteil sind, aber als schulpflichtige Minderjährige aufgrund ganz besonderer Umstände Unterhaltsbeihilfe erhalten.

Durch das Kinderbetreuungsgeld des Finanzamtes haben Sie Anspruch auf 94 % der Kinderbetreuungskosten. Der kommunale Beitrag ist dann der Rest bis zu 100 % der Kosten.

Was sollte ich tun?

Vereinbaren Sie zunächst das Kinderbetreuungsgeld mit dem Finanzamt.

Bekommen Sie Kinderbetreuungsgeld vom Finanzamt und erfüllen Sie die Bedingungen? Dann beantragen Sie den kommunalen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten über die Website der Gemeinde Kerkrade oder Sie können das Antragsformular im Activerium, Marktstraat 6 in Kerkrade abholen.

Wie lange dauert es?

Innerhalb von 8 Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Gemeinde.

Zusätzliche Informationen

Örtliche Vorschriften :

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