Kerkrade legt Vereinbarungen zur Bürgerbeteiligung fest
Ab heute liegt die Beteiligungsverordnung der Gemeinde Kerkrade für 6 Wochen zur Einsichtnahme aus. Das bedeutet, dass Sie zu dieser Verordnung Stellung nehmen können, bevor sie verabschiedet wird. Die Verordnung beschreibt, wie die Beteiligung, Mitwirkung und Anhörung in der Gemeinde Kerkrade geregelt wird. Darin werden die Vereinbarungen zur Bürgerbeteiligung festgelegt.
Was genau ist eine Verordnung?
Wie Sie lesen können, ist die Beteiligungsverordnung ein Rechtsdokument. Eine Verordnung ist eine Regelung zu einem bestimmten Thema, die Vereinbarungen festlegt.
Warum brauchen wir eine Verordnung zur Beteiligung?
Die Regierung ermutigt die Gemeinden in den Niederlanden, dafür zu sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger stärker in ihrem eigenen Viertel engagieren. Die Gemeinde Kerkrade hat erklärt, dass sie dies ebenfalls für wichtig hält und sich daher für die Bürgerbeteiligung einsetzt. Die Gemeinde legt die diesbezüglichen Vereinbarungen in der Beteiligungsverordnung fest. Diese Verordnung ist für die Einwohner und Unternehmer in unserer Gemeinde wichtig, denn sie legt fest, was man von der Gemeinde erwarten kann.
Was steht in der Verordnung?
Die Partizipationsverordnung beschreibt, wie Partizipation, Beteiligung und Konsultation in der Gemeinde Kerkrade geregelt werden. Und wie die Gemeinde versuchen wird, so viele Einwohner und Unternehmer wie möglich einzubeziehen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich zur Beteiligungsverordnung äußern?
Wenn Sie Fragen haben oder eine Antwort wünschen, kontaktieren Sie uns bitte. Sie können bis Montag, den 9. Januar, auf die Beteiligungsverordnung reagieren.
Zu dieser Verordnung gehört auch das Visionsdokument zur Bürgerbeteiligung. Darin werden die Absichten und Versprechen der Gemeinde Kerkrade erläutert.