Kabeltrasse Fliese Test

Wie kann man ein Elektroauto zu Hause aufladen, wenn man keine eigene Einfahrt hat? Ein Kabelkanal von Ihrem Haus zu einem öffentlichen Parkplatz vor Ihrer Haustür könnte dann eine Lösung sein. Wir starten einen Versuch, um zu sehen, wie das in der Praxis funktioniert. 

Da immer mehr Menschen auf Elektroautos umsteigen, erhalten wir auch immer mehr Anfragen von Anwohnern ohne eigene Einfahrt, die ihr Auto zu Hause aufladen möchten. Zum Beispiel mit Strom aus ihren eigenen Solarzellen. 

Kabelkanalfliesen

Kabelkanalplatten könnten hier eine Lösung sein. Dabei handelt es sich um spezielle Betonplatten, die eine mit einer Gummiklappe abgedeckte Rinne enthalten. Diese Platten werden auf dem Bürgersteig zwischen dem Haus und einem öffentlichen Parkplatz verlegt. Sie ermöglichen es, die Ladekabel von Elektroautos sicher und sauber zu verbergen. 

Um zu sehen, ob Kabelkanalplatten eine gute Lösung sind, um das Aufladen von Elektroautos einfacher und sicherer zu machen, werden wir diese Kabelkanalplatten versuchsweise an 15 Stellen ausprobieren. Nach sechs Monaten werden wir dann sehen, ob wir diese Zahl ausweiten können. Nach einem Jahr werden wir beurteilen, ob die Kabelkanalplatten einen festen Platz im Rahmen der Möglichkeiten für das Aufladen von Elektroautos in Kerkrade erhalten werden. 

Teilnehmen

In der ersten Runde haben wir 5 Plätze pro Bezirk (Nord, Ost, West) zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Bewerbungen vergeben. 

Möchten Sie an diesem Versuch teilnehmen? Dann lesen Sie zunächst die unten stehenden Bedingungen und Spielregeln für die Teilnahme. 

Erfüllen Sie alle Anforderungen? Dann können Sie sich bewerben, indem Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Kabeltrogfliese" an gemeentehuis@kerkrade.nl schicken. 

Bitte geben Sie in dieser E-Mail deutlich Ihre Adresse und Telefonnummer an, damit wir Sie kontaktieren können. 

Bedingungen für die Teilnahme am Kabeltrogziegel-Test

  1. Sie besitzen (oder leasen) ein Elektroauto;
  2. Sie haben eine Ladestation auf Ihrem eigenen Grundstück;
  3. Sie haben keine eigene Einfahrt und parken auf öffentlichen Plätzen; 
  4. Zwischen dem öffentlichen Parkplatz und Ihrem Haus oder Garten befindet sich nur ein Bürgersteig. Also nicht auch Rasen oder Grünstreifen, Straße oder Radweg. Die Breite des Bürgersteigs zwischen Ihrem Haus und dem öffentlichen Parkplatz darf 2,10 Meter nicht überschreiten;
  5. Der vorhandene Gehweg muss gepflastert sein (z. B. mit Pflastersteinen oder Klinkern);
  6. Der Bürgersteig, auf dem die Kabeltrasse verlegt wird, grenzt direkt an einen öffentlichen Parkplatz (oder eine Fahrbahn), auf dem das Parken erlaubt ist;
  7. Als Teilnehmer an der Studie beteiligen Sie sich aktiv an der Bewertung durch die Gemeinde Kerkrade; 
  8. Im Falle einer positiven Bewertung erstattet der Antragsteller der Gemeinde die Kosten für die Kabelkanalplatte, wenn er selbst ebenfalls positiv bewertet wird. Im Falle einer negativen Bewertung wird die Kabelkanalplatte von der Gemeinde entfernt. Hierfür fallen keine Kosten an;
  9. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs, wobei insgesamt bis zu 15 Kabelkanalplatten an maximal fünf Standorten pro Bezirk angebracht werden können.

Spielregeln für die Teilnahme an der Studie

  1. Der Abstellplatz (Parkplatz oder Fahrbahn), an dem das Auto aufgeladen wird, muss an die Kabeltrassenplatte angrenzen, bleibt Teil des öffentlichen Raums und ist daher für jedermann zugänglich. Daher kann der Antragsteller für die Kabeltrassenplatte diesen Parkplatz nicht aneignen, beanspruchen oder besetzen;
  2. Das Ladekabel muss während des Ladevorgangs vollständig in der Kabelrinne liegen. Das Ladekabel kann länger sein als die Kabelrinne. In diesem Fall muss ein Teil des Kabels auf Ihrem eigenen Grundstück oder unter dem Fahrzeug liegen;
  3. Wenn Sie die Kabelwanne verwenden, müssen Sie ein zugelassenes Stromkabel verwenden (speziell für das Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen).
  4. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Kabelrinne sauber bleibt;
  5. Sie müssen das Ladekabel sofort nach Gebrauch entfernen und auf Ihrem eigenen Grundstück oder in Ihrem eigenen Fahrzeug aufbewahren;
  6. Die Anwohner werden per Brief darüber informiert, dass ein Kabelgraben verlegt wird, und es wird erklärt, wohin man sich mit Beschwerden wenden kann;
  7. Wenn Sie die Nutzungsbedingungen nicht einhalten, ist die Gemeinde berechtigt, die Fliese zu entfernen;
  8. Wenn Sie umziehen, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen. Die Übertragung der Fliesen auf die neuen Bewohner ist möglich, wenn auch diese zustimmen und die Bedingungen erfüllen;
  9. Die Gemeinde hat das Recht, die Bedingungen in der Zwischenzeit zu ändern, wenn eine Zwischenevaluierung dies als notwendig erweist.