Individueller Einkommenszuschlag (IIT)

Was ist das?

Der individuelle Einkommenszuschlag (IIT) ist für Personen gedacht, die über einen längeren Zeitraum ein geringes Einkommen haben. Sie erhalten diese Leistung, wenn Sie keine Aussicht auf eine Verbesserung Ihres Einkommens haben.

Die Gemeinde legt die Höhe des individuellen Einkommenszuschlags jedes Jahr auf der Grundlage des offiziellen Verbraucherpreisindex des CBS neu fest. 

Die (Netto-)Beträge im Jahr 2026 lauten wie folgt: 

  • Für eine alleinstehende Person:475,00 €
  • Für Alleinerziehende:547,00 €
  • Für eine Familie:670,00 €

Diese Beträge wurden auf ganze Euro aufgerundet.

Auszahlung

Die Gemeinde legt die Höhe des individuellen Einkommenszuschlags fest und zahlt den Zuschlag einmal im Jahr aus. Sie können den Zuschlag frei ausgeben.

Wie funktioniert das?

Sie haben Anspruch auf den individuellen Einkommenszuschlag, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind zwischen dem 21. Lebensjahr und dem Rentenalter.
  • Sie haben seit langem ein niedriges Einkommen. Die Gemeinde bestimmt, was "dauerhaft niedrig" ist.
  • Ihr Vermögen übersteigt nicht den geltenden Sozialhilfestandard.
  • Sie haben keine Aussicht auf eine Einkommensverbesserung.
  • Sie haben in den letzten 12 Monaten keine individuelle Einkommensergänzung erhalten.

Die Gemeinde kann zusätzliche Bedingungen auferlegen.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen den individuellen Einkommenszuschlag bei der Gemeinde.

Sie können das Antragsformular Individuelle Einkommensergänzung und das Informationsformular Individuelle Einkommensergänzung herunterladen, ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder einsenden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Unterstützungsleistung von der Gemeinde erhalten, müssen Sie nur das Antragsformular ausfüllen. Wenn Sie eine Einkommensleistung vom UWV oder aus einer Beschäftigung erhalten, müssen Sie zusätzlich zum Antragsformular das Informationsformular ausfüllen.

Was benötige ich?

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
  • die darin angeforderten Dokumente

Zusätzliche Informationen

Die Sozialhilfesätze leiten sich von einem Mindestlohn ab, der speziell für die Sozialversicherung festgelegt wird. Weitere Informationen zu den Beträgen finden Sie auf der Website der Rijksoverheid. 

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