Hilfe für Unternehmer in Kerkrade

Die vergangene Zeit war für Sie als Unternehmer nicht immer einfach. Noch nie haben Veränderungen so schnell aufeinander gefolgt. Wir waren mit der Corona-Pandemie konfrontiert, die einige Unternehmer dazu brachte, Schulden anzuhäufen. 

Bei diesen Schulden kann Ihnen die Gemeinde vielleicht helfen. Stadtrat Roland (Euregionaler Arbeitsmarkt): "Wir hoffen, dass Unternehmer, die Probleme haben, die Dienste der Gemeinde in Anspruch nehmen."

Lockerungsmaßnahmen Steuerverwaltung

Ab dem 1. Oktober 2020 muss jeder mit der Rückzahlung seiner Corona-Steuerschulden beginnen.
Aber es gibt immer noch Unternehmer, die mit der Rückzahlung im Rückstand sind. Befinden Sie sich in einer solchen Situation? Die Steuerbehörden bieten zusätzliche Erleichterungen an, die Sie beantragen können. Diese Maßnahmen sind:

  1. Die Rückzahlungsfrist wird von 5 Jahren auf 7 Jahre verlängert;
  2. Eine einmalige Zahlungspause von 3 Monaten;
  3. Es besteht die Möglichkeit, vierteljährlich statt monatlich zu zahlen.   

Sie möchten mehr über die Bedingungen erfahren oder eine Maßnahme beantragen? Dann wenden Sie sich an das Finanzamt.

Sie haben noch nichts zurückgezahlt und noch keine Vorkehrungen getroffen? Vermeiden Sie weiteren Ärger. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an die Steuerbehörden!

Sie zahlen nichts oder beantragen keine Programme? Dann stehen die Chancen gut, dass das Finanzamt bald alle Schulden direkt einziehen will. Selbst wenn Sie mit dem Finanzamt Zahlungsvereinbarungen für andere Schulden getroffen haben. Wenn Sie nichts tun, werden Sie noch mehr Probleme bekommen. Lassen Sie es nicht so weit kommen und wenden Sie sich an das Finanzamt.

Was kann die Gemeinde für mich tun?

Es gibt eine Reihe von Programmen für Unternehmer mit finanziellen Problemen. Die Gemeinde Kerkrade kann Ihnen damit einen Anstoß in die richtige Richtung geben.

  1. Die Verordnung über die Förderung von Selbstständigen (Bbz)
  2. Einkommensunterstützungsgesetz für ältere und teilweise erwerbsunfähige ehemalige Selbständige (Ioaz)
  3. Gesetz zur Entschuldung der Kommunen

 

Die Verordnung über die Förderung von Selbstständigen (Bbz)

Das BBZ ist ein System, das Selbstständigen mit vorübergehenden oder langfristigen finanziellen Problemen hilft. Das BBZ bietet verschiedene Formen der Unterstützung an, z. B. Einkommensbeihilfen, Darlehen oder eine Kombination davon. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie in Kerkrade wohnen und mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen Sie ein lebensfähiges Unternehmen haben und bei der Handelskammer eingetragen sein.

Einkommensunterstützungsgesetz für ältere und teilweise erwerbsunfähige ehemalige Selbständige (Ioaz)

Es handelt sich um ein Programm für Unternehmer über 55 Jahre. Wollen Sie Ihr Unternehmen aufgeben und brauchen Sie dafür finanzielle Unterstützung? Dann kommen Sie wahrscheinlich für diese Regelung in Frage. Sie müssen in Kerkrade wohnen, mindestens 55 Jahre alt sein und in den letzten 3 Jahren eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben. In den letzten 7 Jahren müssen Sie für einen Arbeitgeber oder als Selbständiger gearbeitet haben. Diese Regelung gewährleistet, dass Sie bei Beendigung Ihrer Tätigkeit bis zum Erreichen des Rentenalters eine Leistung erhalten. Ein Vermögen in Höhe von 167.116,00 € (Stand Januar 2023) wird nicht berücksichtigt. Diese hohe Vermögensgrenze bedeutet, dass die Chance besteht , dass Sie keine selbst genutzte Immobilie verkaufen müssen.

Gesetz zur Entschuldung der Kommunen

Jede verschuldete Person kann über die Gemeinde Hilfe erhalten. Dies gilt ab 2021 auch für Unternehmer. Die Gemeinden müssen auch Unternehmern mit (drohenden) Problemschulden Schuldenhilfe anbieten. Sie sind selbständiger Unternehmer und haben privat und/oder beruflich finanzielle Probleme oder wachsende Schulden? Wir würden gerne mit Ihnen zusammen überlegen, wie Sie Ihre Situation verbessern können.

Möchten Sie das Bbz- oder das Loaz-Schema verwenden?

Sie können dies tun unter: www.ondernemingsregelingen.nl
Sie werden dann zunächst einer Zielgruppenprüfung unterzogen. Sobald dies genehmigt ist, führt die Stadtverwaltung einen Finanztest durch, um festzustellen, ob Sie für diese oder eine andere Regelung in Frage kommen.   

Möchten Sie das kommunale Entschuldungsgesetz nutzen?

Wenden Sie sich an das Bbz-Büro der Gemeinde unter der Telefonnummer 14-045 oder per E-Mail an bbz@kerkrade.nl, wir helfen Ihnen gerne weiter.