Hundesteuer

Die Mitarbeiter der BsGW führen regelmäßig Hausbesuche durch, um die Hundehaltung zu überprüfen. Dies geschieht jedes Jahr. Die Kontrolleure klingeln an den Türen der Bewohner, um die Hundehaltung zu überprüfen. Wenn der Kontrolleur an Ihrer Tür klingelt, kann er sich ausweisen. Verlangen Sie einen Identitätsnachweis! 

Ist Ihr Hund angemeldet?
Die Anzahl der Hunde an einer Adresse bestimmt die Höhe der Steuer. Sie zahlen die Steuer ab dem zweiten Hund. Der Tarif für die Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt.

Bußgeld
Findet der Kontrolleur einen Hund, der nicht registriert wurde? Dann wird der Inspektor ihn trotzdem registrieren. Es kann auch ein Bußgeld folgen. Wir raten Hundehaltern, die ihre(n) Hund(e) noch nicht angemeldet haben, dies so schnell wie möglich zu tun. So können Sie ein Bußgeld vermeiden.

Anmeldung über Mein BsGW
Die An- oder Abmeldung eines Hundes kann ganz einfach über Mein BsGW erfolgen. Hier können Sie auch eine Änderung der Anzahl der Hunde melden.