Haben Sie den Energiezuschuss bereits beantragt?
Der Antrag auf eine einmalige Energiebeihilfe für einkommensschwache Haushalte kann noch eingereicht werden. Ab dem 1. Oktober erhalten Sie den Betrag von 1.300 €, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf den Energiezuschlag 2022 kann bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Es wurden zusätzliche Beträge ausgezahlt
Einwohner, die bis zum 1. Oktober 2022 einen Energiezuschuss von 800 € von der Gemeinde erhalten haben, bekommen nun auch den zusätzlichen Betrag von 500 € ausgezahlt. Spätestens am 25. Oktober 2022 wird dieser Betrag auf Ihrem Konto sein.
Besondere Unterstützung
Können Sie mit diesen 1.300 € die Energiekosten immer noch nicht bezahlen? Dann können Sie eine besondere Unterstützung beantragen, um einen zusätzlichen Zuschuss speziell für Energiekosten zu erhalten.
Energiezuschlag 2023
Für das Jahr 2023 werden die Gemeinden den Einwohnern wieder einen Betrag von 1.300 € für Energiekosten zuweisen. Wir werden alle Einwohner im ersten Quartal 2023 darüber informieren; behalten Sie unsere Website und die sozialen Medien im Auge.
Haben Sie Fragen zu Schulden oder Zahlungsrückständen?
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung von Energiebeihilfe oder besonderen Hilfen benötigen, können Sie Hilfe bekommen. Vielleicht können wir Ihnen auch bei Schulden oder Zahlungsrückständen helfen. Sie können sich an:
- Der Geldwijzerwinkel im Zentrum von Kerkrade
- Impuls-Sozialberatungsbüro in den Nachbarschaftshilfezentren in unserer Gemeinde
Haben Sie Fragen zur Zahlung des Energiezuschusses?
Haben Sie Fragen zur Zahlung des Energiezuschusses? Dann rufen Sie die 14 045 der Gemeinde Kerkrade an und folgen Sie dem Menü.