Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Was ist das?

Wie schön, dass Sie Ihre Beziehung zu Ihrem eingetragenen Partner offiziell in einer Ehe festhalten wollen.

Wie funktioniert das?

Wenn Sie eine eingetragene Partnerschaft haben, können Sie diese Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Sie können die Umwandlung in eine Ehe online beantragen. Sie brauchen dafür keine Zeugen. In dem Online-Antrag geben Sie Ihre Wünsche an.

  • Sie brauchen keine Anmeldung vorzunehmen. Früher auch "Verpflichtungserklärung" oder "Erklärung" genannt.
  • Die Bekehrung wird ohne Zeugen stattfinden.
  • Die Umwandlung einer Partnerschaft in eine Ehe am Schalter des Standesamtes kann direkt online vorgenommen werden. 
  • Wenn Sie die Partnerschaft an einem der offiziellen Trauungsorte der Gemeinde Kerkrade umwandeln möchten, ist eine Trauung möglich.
  • Wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie nicht im Ausland heiraten.
  • Bei der Umwandlung am Standesamtsschalter sollten Sie Folgendes mitbringen:
    • Ein gültiger Identitätsnachweis von beiden.
    • Wenn die Partnerschaft in einer anderen Gemeinde eingetragen ist: eine aktuelle Kopie der Urkunde, nicht älter als 3 Monate.

Die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe wird in Ihrer Gemeinde mit einer Umwandlungsurkunde vollzogen. Diese Urkunde ist der Beweis für die Ehe. Sobald Sie die Urkunde unterschreiben, endet Ihre eingetragene Partnerschaft und Sie sind offiziell verheiratet. Die Umwandlung wird im Eheregister eingetragen.

 

Was sollte ich tun?

  • Sie melden der Gemeinde, dass Sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten. Tun Sie dies mindestens 14 Tage im Voraus in der Gemeinde, in der Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen wollen.
  • Geben Sie an, wer Ihre Trauzeugen bei der Zeremonie sein werden. Diese Personen müssen volljährig sein. Sie können mindestens zwei und höchstens vier Zeugen benennen.

Eingetragene Partnerschaft mit einem nicht-niederländischen Staatsangehörigen

Wenn Ihr Partner nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, muss er oder sie zunächst eine "Erklärung über das Fehlen einer Scheinehe" abgeben. Damit erklärt Ihr Partner, keine Partnerschaft mit Ihnen einzugehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Das IND prüft diese Erklärung.

Sie benötigen diese Erklärung nicht, wenn Sie:

  • beide die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen
  • beide haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • beide haben eine unbefristete Asylgenehmigung
  • eine ausländische eingetragene Partnerschaft, die älter als zehn Jahre ist, in den Niederlanden eintragen lassen wollen
  • eine beendete ausländische Partnerschaft in den Niederlanden eintragen lassen wollen

Was kostet das?

Der Umtausch am Schalter kostet 50,00 €.

Wenn Sie Ihre Partnerschaft an einem der offiziellen Trauungsorte umwandeln möchten, gelten die gleichen Regeln wie für eine Trauung.

Eine Umstellung ist nie kostenlos.

Was benötige ich?

  • Kopie Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Partners
  • gültige Ausweispapiere von Ihnen und Ihrem Partner
  • Kopie der gültigen Ausweispapiere Ihrer Zeugen
  • wenn Sie früher verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten: Nachweis, dass diese beendet ist, z. B. eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde

Zusätzliche Informationen

  • Wenn Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, beantragen Sie bei der Gemeinde eine Umwandlungsurkunde.
  • Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande und hat mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann reichen Sie die Anmeldung bei der Gemeinde Den Haag ein.
  • Eine ausländische Partnerschaft wird nicht anerkannt, wenn Sie oder Ihr Partner unter 18 Jahre alt sind.

Andere Bedingungen

  • Sie können keine Partnerschaft mit Ihrem eigenen Kind, Bruder, Schwester, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Halbbruder oder Halbschwester eingehen.
  • Sie können nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft gezwungen werden.
  • Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des Vormunds oder des kantonalen Richters.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Minister für Justiz und Sicherheit die Genehmigung dennoch erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Geschwister geworden sind. Dies wird als Heiratsdispens bezeichnet.

Folgen der eingetragenen Partnerschaft im Ausland

Es gibt einige Länder, die eingetragene Partnerschaften nicht anerkennen. Das kann Folgen haben, wenn Sie zum Beispiel in einem anderen Land leben wollen. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft, ob dies bei Ihnen der Fall ist.