Gemeinde Kerkrade beginnt mit der Zahlung des Energiezuschlags 2023

Ende November 2023 werden die einkommensschwachen Einwohner von Kerkrade wieder die Energiebeihilfe erhalten.

Der Zuschlag soll einkommensschwachen Haushalten helfen, die gestiegenen Energiepreise zu bezahlen. Unter niedrigem Einkommen verstehen wir ein Einkommen von bis zu 120 % des sozialen Minimums. Die Höhe des Zuschlags beträgt maximal 1.300 € pro Haushalt. 

Wer erhält die Energiebeihilfe automatisch?

Wenn Sie der Gemeinde Kerkrade bereits bekannt sind, wird der Energiezuschlag automatisch an Sie gezahlt. Wir überweisen den Zuschuss auf die uns bekannte Kontonummer. Wir werden Ihnen auch einen Brief darüber schicken. 

Sie sind der Gemeinde Kerkrade bekannt, wenn Sie: 

  • Hat am 1. November Sozialleistungen erhalten;
  • IOAZ, IOAW, AOW-berechtigt mit zusätzlicher Einkommensunterstützung für ältere Menschen (AIO);
  • Unternehmer mit Bbz-Unterhaltsgeld sein.

Wer kann die Energiebeihilfe beantragen?

Haben Sie ein Einkommen von bis zu 120 % des sozialen Minimums? Und haben Sie die Energiebeihilfe im November nicht automatisch erhalten? Dann können Sie die Energiebeihilfe ab dem 1. Dezember 2023 selbst beantragen. Gehen Sie dazu ab 1. Dezember auf unsere Website: kerkrade.nl/energietoeslag2023

Weitere Informationen

Weitere Informationen über den Energiezuschlag finden Sie auf der Seite Auszahlung des Energiezuschlags 2023