Tontechnik für das Gaststättengewerbe

Was ist das?

Wenn Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb Tonanlagen verwenden, melden Sie diese der Gemeinde. Um Lärmbelästigung zu vermeiden, kann die Gemeinde diesbezüglich zusätzliche Vereinbarungen mit Ihnen treffen.

Was sollte ich tun?

  • Sie übermitteln die Meldung über das Omgevingsloket. Wenn die Online-Meldung fehlschlägt, können Sie die Meldung ausdrucken und per Post an die Gemeinde senden.
  • Mit Ihrer Anmeldung geben Sie an, wie viel Lärm in Ihrem Gastronomiebetrieb entstehen wird. Wenn Sie davon ausgehen, dass es zu Belästigungen kommt, fügen Sie ein akustisches Gutachten bei.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

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