Antrag auf einen Behindertenparkausweis

Was ist das?

Mit einem Behindertenparkausweis können Sie in den Niederlanden und den meisten europäischen Ländern auf Behindertenparkplätzen parken. Sie müssen jedoch die örtlichen Parkvorschriften beachten.

Es gibt 3 verschiedene Karten:

  • Fahrerkarte: Haben Sie Probleme beim Gehen und fahren trotzdem mit Ihrem eigenen Auto? Dann können Sie eine Fahrerkarte beantragen.
  • Personenbeförderungsschein: Haben Sie Probleme beim Gehen und sind Sie ständig auf die Person angewiesen, die Sie befördert? Dann können Sie eine Fahrgastkarte beantragen
  • Heimausweis: Pflegeheime können einen allgemeinen Behindertenparkausweis für den Transport von Bewohnern mit Behinderungen beantragen. Auf diese Weise müssen sie nicht für jeden Bewohner einen eigenen Ausweis beantragen....

Sie können auch eine Kombination aus einer Fahrerkarte und einer Beifahrerkarte beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie dauerhaft an einen Rollstuhl gebunden sind.

Der Behindertenparkausweis wird auch als gpk bezeichnet.

Wie funktioniert das?

  • Der Parkschein ist auf den Namen einer Person ausgestellt.
  • Die Karte ist nicht registriert.
  • Sie können die Karte für jedes Auto verwenden.
  • Die Parkkarte ist bis zu 5 Jahre gültig.

Beantragen Sie einen Behindertenparkausweis? Dann wird ein unabhängiger medizinischer Berater Ihre Einschränkungen untersuchen. Die Gemeinde entscheidet, welcher medizinische Berater die Untersuchung durchführen wird.

Bin ich förderfähig?

Sind Sie dauerhaft an einen Rollstuhl gebunden? Dann haben Sie Anspruch auf einen Behindertenparkausweis.

Sie sind nicht dauerhaft an den Rollstuhl gefesselt oder haben eine andere Erkrankung oder eine Schwerbehinderung? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Behindertenparkausweis erhalten. Prüfen Sie vor der Beantragung selbst, ob Sie für einen Behindertenparkausweis in Frage kommen.

Sie können dies tun, indem Sie den Entscheidungsbaum durchgehen. Dieses Schaubild soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen. Sie können aus diesem Schaubild keine Rechte ableiten.

Haben Sie noch Zweifel? Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung unter 14 0 45.

Was sollte ich tun?

Wenn Sie einen Anspruch auf einen Behindertenparkausweis haben, können Sie diesen bei der Gemeinde beantragen. Dies kann auf drei Arten geschehen:

Online bewerben

Sie melden sich mit Ihrer DigiD- oder Bürgerservicenummer an. Sie bezahlen mit iDEAL. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail. In dieser Bestätigung werden Sie über die nächsten Schritte informiert.

Ist Ihre GPK ausgelaufen? Dann beantragen Sie eine GPK-Verlängerung. Dies gilt auch, wenn Ihnen die GPK zuvor von einer anderen Gemeinde zuerkannt wurde.

Bewerbungsformular herunterladen

Drucken Sie das Formular für einen Erstantrag oder einen Verlängerungsantrag aus und geben Sie es auf dem Bürgerplatz des Stadtamtes ab. Sie müssen dafür telefonisch einen Termin vereinbaren. Sie zahlen bei der Antragstellung. Wir bevorzugen die Zahlung per PIN.

Anfrage per Telefon

Fordern Sie das Antragsformular telefonisch unter 14 045 an. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Erstantrag oder eine Verlängerung handelt. Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es am Civic Square des Stadtbüros ab. Hierfür müssen Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Sie zahlen bei der Antragstellung. Wir bevorzugen die Zahlung per PIN.

Für die GPK benötigen Sie 1 aktuelles Passfoto, das den Anforderungen der Regierung entspricht (Original-Passfoto, keine gescannten Bilder oder Kopien)

Bitte beachten Sie, dass wir ein Formular, das Sie per Post zurückschicken, nicht bearbeiten können! Wir werden ein Antragsformular nur bearbeiten, wenn Sie es mitbringen und über Citizen Square oder online über iDEAL bezahlt haben.

Was kostet das?

Der Antrag auf einen Behindertenparkausweis ist gebührenpflichtig.

Sie zahlen diese Kosten für die Untersuchung zur Feststellung Ihres Anspruchs auf einen Behindertenparkausweis.

Auch wenn Ihre Bewerbung aufgrund dieser Prüfung abgelehnt wird, müssen Sie diese Gebühren entrichten. Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, erhalten Sie den im Voraus gezahlten Betrag nicht zurück.

Die Beantragung einer Fahrer- oder Beifahrerkarte kostet 99,45 €Tarif 2025).

Der Antrag auf Erneuerung einer Fahrer- oder Beifahrerkarte kostet 37,60 €Tarif 2025).

Wie lange dauert es?

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Diese Zeitspanne kann einmal verlängert werden.