Ankündigung: Geschäfte öffnen, Radfahrer gehen!
Nach Berichten verschiedener Interessengruppen, darunter Geschäftsinhaber, Anwohner und Besucher des Zentrums, wurde beschlossen, als Pilotprojekt ein Fahrradverbot in einem Teil der Fußgängerzone während der Öffnungszeiten der Geschäfte einzuführen.
Grund und Zweck
Im Stadtzentrum von Kerkrade kommt es regelmäßig zu Zusammenstößen zwischen Fußgängern und Radfahrern (einschließlich E- und Fatbikes), die zu unsicheren Situationen und einer Beeinträchtigung des Einkaufserlebnisses führen. Vor allem zu verkehrsreichen Zeiten, wie z.B. während der Einkaufszeiten, ist es für Fußgänger schwierig, sich frei und sicher durch das Zentrum zu bewegen. Der Stadtrat hat vor einigen Jahren beschlossen, dass der Fahrradverkehr in der Fußgängerzone im Stadtzentrum willkommen ist. Insbesondere wegen der immer größer werdenden Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Fußgängern und Radfahrern möchten wir einen Pilotversuch mit einem Fahrradverbot durchführen.
Ziel des Fahrradverbots ist es daher:
- Die Sicherheit der Fußgänger im Stadtzentrum zu gewährleisten.
- Das Einkaufserlebnis und die Freude am Aufenthalt im Stadtzentrum von Kerkrade zu verbessern.
- Eine klare Abgrenzung zwischen Fußgänger- und Fahrradverkehr während der Hauptverkehrszeiten zu schaffen.
Ausarbeitung der Maßnahme
Das Fahrradverbot wird innerhalb eines Teils der derzeitigen Fußgängerzone im Stadtzentrum gelten, wie auf der nachstehenden Situationszeichnung dargestellt, und zwar unter folgenden Bedingungen:
- Zeitfenster: Das Verbot gilt während der regulären Öffnungszeiten der Geschäfte, d.h. montags bis samstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und an Einkaufssonntagen.
- Beschilderung und Kommunikation: An den Rändern der Verbotszone werden die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsschilder aufgestellt. Darüber hinaus wird die Einführung des Verbots über verschiedene Kanäle kommuniziert, z. B. über die städtische Website, soziale Medien und lokale Zeitungen.
- Pilotprojekt: Das Fahrradverbot wird nach einem Jahr evaluiert. Dies geschieht auf der Grundlage der Erfahrungen von Geschäftsinhabern und Anwohnern. Sie können sich mit Fragen oder Kommentaren an den Center-Manager wenden.
- Planung: Nach der Veröffentlichung des Verkehrsbeschlusses und nach der 6-wöchigen Einspruchsfrist werden die notwendigen Schilder aufgestellt.
- Markt: Wir sind der Meinung, dass der markt und die angrenzenden Straßen geeignet und von ausreichender Breite sind. Wir werden mit den Unternehmern prüfen, ob die Probleme vor Ort angegangen werden können und behindernde Maßnahmen ergriffen werden können.
- Durchsetzung: In der ersten Zeit werden sich die Bemühungen auf die Sensibilisierung konzentrieren, gefolgt von gezielten Kontrollen und möglichen Bußgeldern bei Verstößen. Angesichts der begrenzten Durchsetzungskapazitäten ist es leider nicht möglich, sich ganz auf die Durchsetzung dieses Verbots zu konzentrieren.
