Europäisches Wahlrecht (Y32)

Muster Y 32 (Erklärung zur Abstimmung im Europäischen Parlament in den Niederlanden)

Sie wohnen in den Niederlanden und haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU). Daher können Sie wählen, in welchem EU-Land Sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wählen Parlament wählen: entweder in den Niederlanden (dem EU-Land, in dem Sie wohnen) oder in dem EU-Land dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

Wenn Sie in den Niederlanden an den Wahlen der (niederländischen) Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen, müssen Sie sich dafür bei Ihrer Gemeinde anmelden. Verwenden Sie dazu das Anmeldeformular: Formular Y 32. Sie können das Formular über den beigefügten Link herunterladen: Formular Y32. Eine Anleitung in mehreren Sprachen ist ebenfalls verfügbar: Anweisung.

Möchten Sie an den Europawahlen in dem EU-Land teilnehmen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen? Staatsangehörigkeit haben? Wenn ja, müssen Sie sich nicht bei Ihrer niederländischen Gemeinde anmelden, es sei denn, Sie haben sich zuvor in den Niederlanden für die Europawahlen Wahlen angemeldet. In diesem Fall wenden Sie sich an die niederländische Gemeinde, in der Sie wohnen um Ihre frühere Eintragung zu widerrufen Y 32. Informationen über eine über eine frühere Registrierung erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.

Möchten Sie in den Niederlanden an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen und Sie haben sich noch nicht registriert? Dann füllen Sie, vorzugsweise in Druckbuchstaben, das Formular Y 32 aus und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Ausweises zurück.
Für die Europawahl
Parlamentswahlen im Juni 2024 muss das Formular spätestens am 23. April 2024 bei der Gemeindeverwaltung eingehen. bei der Gemeinde eingegangen sein.

Nachstehend finden Sie die Rücksendeadresse:

Gemeinde Kerkrade
Wahlen
Postbus 600
6460 AP Kerkrade

oder per E-Mail: verkiezingen@kerkrade.nl.