Energiezuschlag 2023

Für das Jahr 2022 können Sie den Energiezuschlag nicht mehr beantragen. Wie im Jahr 2022 gibt die Zentralregierung den Gemeinden die Möglichkeit, einkommensschwachen Haushalten im Jahr 2023 einen Energiezuschlag zu gewähren.

Die Gemeinden dürfen die Energiebeihilfe 2023 erst dann auszahlen, wenn das Energiebeihilfegesetz 2023 von der Rijksoverheid geändert wird. Das Gesetz sollte im Juni geändert werden, aber leider hat sich dies verzögert. Die Auszahlung der Energiebeihilfe 2023 kann daher erst im Herbst beginnen. Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie informieren.
Im Vorgriff auf die nationale Gesetzesänderung hat unsere Gemeinde im April 2023 einen Betrag von 500 € als Vorschuss auf die Energiebeihilfe 2023 an Einwohner ausgezahlt, die zuvor die Energiebeihilfe 2022 in Höhe von 1.300 € erhalten und alle Bedingungen erfüllt haben.

Wenn die Energiebeihilfe nicht ausreicht
Möglicherweise haben Sie keinen Anspruch auf den Energiezuschuss. Oder die Energiebeihilfe reicht nicht aus, um Ihre Energiekosten zu decken. Beantragen Sie in diesem Fall die Sonderbeihilfe Energiebeihilfe für hohe Energiekosten.

Kein Taschengeld und trotzdem Geldsorgen?
Haben Sie noch Geldsorgen? Dann wenden Sie sich an unser Team im Geldwijzerwinkel.