Tag der Kandidatur
Am Tag der Kandidatur reichen die teilnehmenden Parteien ihre Kandidatenliste (mit Anlagen) beim Zentralen Wahlbüro der Gemeinde Kerkrade ein.
Die Kandidatur erfolgt am Montag, dem 2. Februar 2026.
Kandidatur am Montag, 2. Februar 2026
Am 2. Februar 2026 zwischen 8:30 und 17:00 Uhr reichen politische Gruppierungen ihre Kandidatenliste beim Zentralen Wahlbüro der Gemeinde Kerkrade ein. Dies erfolgt persönlich im Stadskantoor, Markt in Kerkrade. Eine digitale oder postalische Einreichung ist nicht möglich!
Wir bitten Sie, dem Wahlbüro rechtzeitig mitzuteilen, dass Sie eine Kandidatenliste einreichen möchten. Senden Sie dazu eine E-Mail an verkiezingen@kerkrade.nl.
Bitte beachten Sie: Wenn eine Partei nach 17:00 Uhr am 2. Februar 2025 eine Kandidatenliste einreicht, kann sie nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Partei erhält dann eine schriftliche Ablehnung. Gegen die Ablehnung kann direkt bei der Abteilung für Verwaltungsrechtsprechung des Staatsrats in Den Haag Berufung eingelegt werden.
Probelieferung am Montag, 26. Januar 2026
Die Gemeinde organisiert am Montag, dem 26. Januar 2026, eine unverbindliche Probeabgabe. Die derzeitigen politischen Parteien wurden bereits per Brief dazu eingeladen. Die Teilnahme ist nur nach Vereinbarung möglich: Eventuell neue Parteien können sich über die E-Mail-Adresse verkiezingen@kerkrade.nl anmelden.
Während dieser Probeablieferung sehen wir uns gemeinsam mit Ihnen die Kandidatenliste und die angeforderten Anhänge an. Sie erhalten alle Unterlagen zurück, gegebenenfalls mit Verbesserungsvorschlägen.
Sie bewahren die Unterlagen selbst auf – und ergänzen sie gegebenenfalls –, damit die Kandidatenliste mit den Anlagen am 2. Februar 2026 zwischen 8.30 und 17.00 Uhr persönlich von einem Wähler eingereicht werden kann. Sie können die Unterlagen also nicht nach der Probeabgabe bei der Gemeinde hinterlegen.
Kaution
Für die Kandidatur zahlen die Parteien (pro Kandidatenliste) vor dem 19. Januar 2026 eine Kaution in Höhe von 225,00 €.
Die Kaution gilt nicht für die bestehenden Parteien, die derzeit im Gemeinderat von Kerkrade vertreten sind. Sie gilt jedoch für neue Parteien, die bereits auf nationaler oder provinzialer Ebene registriert sind und noch nicht im Gemeinderat vertreten sind.
Sie können den Betrag von 225,00 € auf das Konto NL49BNGH0285004484 der Gemeinde Kerkrade überweisen, unter Angabe von „Kaution für Kandidatur + Name der Partei”.
Diese Kaution wird Ihnen in folgenden Fällen zurückerstattet:
- Wird keine gültige Liste eingereicht, wird die Kaution nach Feststellung des Wahlergebnisses durch die Gemeinde an die Person zurückgezahlt, die die Zahlung geleistet hat.
- Wird eine gültige Liste eingereicht, wird die Kaution nach Feststellung des Wahlergebnisses zurückgezahlt, es sei denn, die Stimmenzahl der Liste liegt unter 75 Prozent des Wahlquotienten (Artikel P 5 Wahlgesetz) und der Liste wurde kein Sitz zugewiesen.
- In allen anderen Fällen verfällt die Kaution zugunsten der Gemeinde.
Unterstützungserklärungen
Die Parteien müssen mindestens 20 gültige Unterstützungserklärungen einreichen.
Eine Unterstützungserklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Wahlberechtigten, der die Teilnahme einer Partei an der Wahl unterstützt.
Für die Unterstützungserklärungen verwendet die Partei das vorgeschriebene Formular Modell H 4 (Unterstützungserklärung), auf dem alle Kandidaten in der richtigen Reihenfolge aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie: Wenn die Partei später die Reihenfolge der Kandidaten ändert, müssen alle zuvor ausgefüllten Unterstützungserklärungen erneut abgegeben werden!
Der Wahlberechtigte erhält von der Partei das Formular Modell H 4 (Unterstützungserklärung) – auf dem die Kandidaten aufgeführt sind – und begibt sich damit zum Schalter der Bürgerdienste im Rathaus. Dort legt er dem Beamten seinen gültigen Ausweis vor und unterzeichnet dann die Erklärung in Anwesenheit des Beamten.
Wer muss keine Unterstützungserklärungen einreichen?
- Parteien, denen bei den letzten Kommunalwahlen 2022 in Kerkrade Sitze zugewiesen wurden.
- Parteien, die sich zusammenschließen und denen Sitze zugewiesen wurden.
- Die Parteien schließen sich zu einer neuen Gruppierung zusammen, und allen Parteien werden Sitze zugewiesen.
Bei der Kandidatur vorzulegende Unterlagen
Bei der Einreichung einer Kandidatenliste müssen neben der Kandidatenliste (Muster H1) verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Folgendes wird verlangt:
- Kandidatenliste (Muster H 1), auf der alle Kandidaten in der richtigen Reihenfolge und mit den korrekten Angaben aufgeführt sind. Sie können diese mit der OSV-Software erstellen (siehe unten unter OSV).
- Einverständniserklärung (Muster H 9). Von jedem Kandidaten auf der Liste ist eine Einverständniserklärung zur Kandidatur einzureichen. Siehe Wahlgesetz Art. H 9. Ein Kandidat, der außerhalb des europäischen Teils der Niederlande wohnt, muss auf der Einverständniserklärung einen Bevollmächtigten innerhalb des europäischen Teils der Niederlande benennen.
- Kopie des Ausweises aller Bewerber. Von jedem Bewerber ist eine Kopie eines gültigen Ausweises einzureichen. Als gültiger Ausweis gelten: gültiger Reisepass, gültiger Führerschein oder gültiger Personalausweis (ein Dokument im Sinne von Art. 1 des Gesetzes über die Ausweispflicht). Bitte beachten Sie: Bei den neuen Modellen von Reisepass, Führerschein und Personalausweis befindet sich die BSN- oder Sozialversicherungsnummer auf der Rückseite, sodass auch die Rückseite des Ausweises kopiert werden muss. Es ist nicht gestattet, Daten auf der Kopie zu verdecken oder zu streichen.
- Erklärungen zur beabsichtigten Niederlassung. Kandidaten auf der Liste, die nicht in der Gemeinde Kerkrade wohnen und gemeldet sind, müssen eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie beabsichtigen, sich im Falle einer Ernennung in der betreffenden Gemeinde niederzulassen. Siehe Wahlgesetz Art. H 7.
- Genehmigung zur Anbringung einer Kennzeichnung über der Liste (Muster H 3-1). Um eine registrierte Bezeichnung der Partei über der Kandidatenliste anbringen zu können, wird zusammen mit der Liste eine Erklärung des (stellvertretenden) Bevollmächtigten der Partei eingereicht, in der dieser den Einreicher dazu ermächtigt. Diese Erklärung beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig beim Landesvorstand Ihrer eigenen Partei. Siehe Wahlgesetz Art. H3.
- Unterstützungserklärungen (Muster H 4). Alle Parteien legen mindestens 20 gültige Unterstützungserklärungen für die Kandidatur vor.
- Nachweis über die Zahlung der Kaution in Höhe von 225,00 €. Alle Parteien müssen eine Kaution für die Kandidatur hinterlegen.
- Zusammenführung von Bezeichnungen (Modell H 3-2). Wenn zwei oder mehr Parteien gemeinsam eine Liste einreichen, können sie sich für eine Zusammenführung der Bezeichnungen oder deren Abkürzungen über der Liste entscheiden, sofern diese rechtzeitig registriert wurden. In diesem Fall müssen der Liste Erklärungen der (stellvertretenden) Bevollmächtigten der betreffenden politischen Parteien beigefügt werden, in denen der Einreicher dazu ermächtigt wird. Siehe Wahlgesetz Art. H 5.
Überprüfung der Gültigkeit der Kandidaten und der Kandidatenliste
Parteien, die eine Kandidatenliste einreichen, müssen alle Anforderungen von Kapitel H des Wahlgesetzes und Kapitel H des Wahlbeschlusses erfüllen. Das zentrale Wahlbüro prüft dies. Dabei ist die eingereichte Papierakte maßgebend und nicht die eventuellen unterstützenden digitalen Dateien aus der OSV-Software oder anderen Anwendungen.
Am Dienstag, dem 3. Februar 2026, wird das Zentrale Wahlbüro in einer nichtöffentlichen Sitzung alle eingereichten Kandidatenlisten und Anlagen prüfen und vorläufig bewerten. Wenn ein oder mehrere Dokumente nicht in Ordnung sind oder fehlen, wird das Zentrale Wahlbüro den Einreicher der betreffenden Partei so schnell wie möglich darüber informieren. Die Partei hat dann noch die Möglichkeit, am Mittwoch, dem 4. Februar, oder Donnerstag, dem 5. Februar, zwischen 9.00 und 17.00 Uhr die Mängel zu beheben und neue Unterlagen einzureichen.
Am Freitag, dem 6. Februar, um 17.00 Uhr wird das Zentrale Wahlbüro in einer öffentlichen Sitzung (mit Publikum) endgültig über die Gültigkeit der Kandidaten und Kandidatenlisten entscheiden.
