Sonderbeihilfe Energiekosten (befristete Regelung)
Was ist das?
Befristete Sonderregelung zur Unterstützung bei den Energiekosten 2022/2023
Haben Sie ein geringes Einkommen? Und sind Ihre Energiekosten aufgrund der gestiegenen Gaspreise höher? Dann können Sie eine Sonderbeihilfe für hohe Energiekosten beantragen. Diese Regelung ergänzt die bestehenden Regeln für die Sonderhilfe. Dieser Zuschlag ist für Einwohner von Kerkrade mit einem Einkommen von bis zu 130 % des sozialen Minimums bestimmt. Wie viel Sie bekommen, hängt von der Höhe Ihrer erhöhten Raten, der Höhe Ihres Einkommens und Ihres Vermögens ab. Haben Sie den Energiezuschlag von uns erhalten? Dann rechnen wir zunächst Ihren Energiezuschlag ab. Gegebenenfalls werden auch andere staatliche Zulagen abgezogen. Zum Beispiel die Zulagen von 190 € für die Monate November und Dezember 2022.
Wie hoch sind 130 % des Förderungsniveaus für die Energiekosten der Sonderhilfe?
Die nachstehenden (Netto-)Beträge entsprechen 130 % des Sozialhilfestandards vom 1. Januar 2023 einschließlich Urlaubsgeld.
Lebendige Form | monatliches Höchsteinkommen mit Urlaubsgeld |
Sie sind von 21 Jahren bis zum Rentenalter alleinstehend | € 1.555 |
Sie sind alleinerziehend, 21 Jahre alt und im Rentenalter | € 1.555 |
Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebensgemeinschaft von 21 Jahren bis zum Rentenalter | € 2.221 |
Sie sind alleinstehend und im Ruhestand | € 1.728 |
Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebensgemeinschaft und sind im Ruhestand | € 2.350 |
* Diese Beträge sind in ganzen Euro aufgerundet.
Wie funktioniert das?
Für die befristete Sonderbeihilfe für Ihre Energiekosten gelten folgende Bedingungen: Sie haben einen rechtmäßigen Wohnsitz in den Niederlanden; Sie wohnen in Kerkrade; der Energievertrag und der Mietvertrag lauten auf Ihren Namen; Sie haben ein maximales Einkommen von bis zu 130 % des sozialen Minimums; Sie verfügen nicht über genügend Vermögen, um die Kosten selbst zu tragen; Sie können nachweisen, dass Sie aufgrund gestiegener Energiepreise hohe Energiekosten haben, die Sie nicht selbst tragen können.
Energiezuschlag 2022 und 2023
Verfügen Sie über ein Einkommen von bis zu 120 % des sozialen Minimums?
Wenn ja, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf den Energiezuschuss von 1.300 € für 2022. Haben Sie diese noch nicht erhalten oder beantragt? Dann beantragen Sie zuerst den Energiezuschlag, bevor Sie diese befristete Sonderbeihilfe für Energiekosten beantragen. Ihr Energiezuschlag wird von der Erstattung der befristeten Sonderbeihilfe für hohe Energiekosten abgezogen.
Für die Auszahlung des Energiezuschlags in Höhe von 1.300 € für das Jahr 2023 warten wir noch auf weitere Hinweise von der Zentralregierung. Sobald wir weitere Informationen von der Zentralregierung erhalten, werden wir Sie über die Auszahlung dieses Energiezuschlags im Jahr 2023 informieren.
Was sollte ich tun?
Sie können eine besondere Unterstützung für Energiekosten beantragen, bevor die Kosten anfallen, aber auch danach, wenn sie bereits angefallen sind.
Das Antragsformular für die Sonderunterstützung finden Sie auf der Website der Gemeinde Kerkrade unter Sonderunterstützung.
Zusätzliche Informationen
Befristete Sonderbeihilferegelung Energiekosten 2023 Kerkrade