Unterstützung für Selbstständige
Was ist das?
Manchmal können Sie als Selbständiger Unterstützung beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen oder wenn Ihr Unternehmen finanzielle Probleme hat. Sie können dann Unterstützung im Rahmen des Besluit bijstandverlening zelfstandigen (Bbz) beantragen.
Mit einer BBZ-Leistung können Sie Ihre Lebenshaltungskosten weiter bezahlen. Sie können auch ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen erhalten.
Wie funktioniert das?
Welche Unterstützung Sie genau erhalten, hängt von Ihrer Situation ab. Nachfolgend erfahren Sie, welche Unterstützung Sie in den einzelnen Situationen erhalten können.
Sie beziehen Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen
- Ein Darlehen für Vorbereitungskosten, z. B. für die Erstellung eines Geschäftsplans (Sie müssen es nicht zurückzahlen, wenn Sie kein eigenes Unternehmen gründen);
- Ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen;
- Eine niedrigere Arbeitslosenunterstützung oder 12 Monate Beibehaltung Ihrer Sozialhilfe.
Ihr eigenes Unternehmen hat finanzielle Probleme
- Eine BBZ-Leistung, damit Sie Ihren Lebensunterhalt weiter bezahlen können;
- Ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen;
- Ein Betrag, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Sie wollen Ihr eigenes Unternehmen aufgeben, weil es nicht lebensfähig ist
- Eine BBZ-Leistung, damit Sie Ihren Lebensunterhalt weiter bezahlen können.
Sie sind über 55 und Ihr eigenes Unternehmen ist nicht lebensfähig
- Eine BBZ-Leistung, damit Sie Ihren Lebensunterhalt weiter bezahlen können;
- ein Darlehen für Investitionen in Ihr Unternehmen (Sie müssen diesen Betrag nicht immer zurückzahlen).
Was sollte ich tun?
Die Beantragung von Unterstützung oder Krediten erfolgt über das Social Entrepreneurs' Office Online (SOLO).
Ihre Meldung geht automatisch bei der Stadtverwaltung ein. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie Unternehmer in der Binnenschifffahrt sind, können Sie einen Antrag bei der Gemeinde stellen, in der Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung aufhalten (Groningen, Amsterdam, Zwolle, Nijmegen, Nieuwegein, Rotterdam, Terneuzen, Geertruidenberg oder Maasbracht (Gemeinde Maasgouw)).
Was benötige ich?
Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von Ihrer Situation ab. Einige Dokumente benötigen Sie in jedem Fall:
- Ausweispapiere von Ihnen und ggf. Ihrem Partner und Ihren Familienangehörigen
- Nachweis der Staatsbürgerschaftsnummer für Sie und ggf. Ihren Partner und Ihre Familienangehörigen
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Informationsblatt mit den erforderlichen Belegen
- Nachweise über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Schulden
- Geschäftsplan (wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen wollen)
Haben Sie ein eigenes Unternehmen, das finanzielle Probleme hat oder nicht lebensfähig ist? Wenn ja, benötigen Sie in der Regel auch die folgenden Dokumente:
- jährliche Zahlen für die letzten 3 Jahre
- die letzte Einkommensteuererklärung
- eine Prognose für die kommenden Jahre
- Belege für die Ablehnung von Finanzierungsanträgen durch Banken
- eine Übersicht über Schuldner und Gläubiger
Wie lange wird es dauern?
Innerhalb von 13 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie Unterstützung erhalten werden.
Einspruch erheben
Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.