Einspruch gegen die Ablehnung des Antrags Martin Buber wird nicht stattgegeben; Kerkrade reicht einen neuen Antrag ein

Der Einspruch der Gemeinde Kerkrade beim Bildungsminister gegen die Ablehnung des Schulbeginns von Het Martin Buber (HMB) im Jahr 2021 wurde abgelehnt. Das bedeutet, dass HMB nicht im August 2023 beginnen kann. Die Gemeinde Kerkrade ist enttäuscht, gibt aber nicht auf. Heute hat die Gemeinde einen neuen Antrag beim Bildungsministerium eingereicht.   

Obwohl das Bildungsministerium der Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags für 2021 nicht stattgegeben hat, bleibt die Gemeinde Kerkrade kämpferisch. Dabei wird sie sich nun voll und ganz auf die Einreichung eines neuen Antrags konzentrieren. Dies ist dank der enormen Unterstützung aus der Gemeinde möglich, denn die für den neuen Antrag erforderliche Zahl von 628 Interessensbekundungen wurde mit 660 reichlich erreicht. Es handelt sich um Erklärungen von Eltern mit Kindern im Alter von 10, 11 und 12 Jahren.

Stärkere Fokussierung auf das Gefühl der Bürgerschaft

Stadtrat Jo Schlangen (Bildung): "Wir lassen uns durch die Ablehnung unseres Antrags nicht beirren. Martin Buber ist ein großartiges pädagogisches Konzept und wir haben alles getan, um die zweite Bewerbung erfolgreich zu machen. In diesem Antrag haben wir die staatsbürgerliche Bildung so formuliert, wie es die Schulaufsichtsbehörde gerne sehen würde."

Suche nach einer geeigneten Wohnung

Spätestens am 1. Juni 2023 wird die Gemeinde Kerkrade vom Bildungsministerium erfahren, ob der zweite Antrag genehmigt wird. Wenn ja, kann die Schule Het Martin Buber im August 2024 ihre Pforten öffnen. Jo Schlangen: "Ein Start im August 2023 ist ohnehin nicht machbar. Unser Fokus liegt jetzt ganz auf dem August 2024." Unterdessen gehen die Vorbereitungen für die neue Schule wie gewohnt weiter. So ist die Gemeinde bereits damit beschäftigt, geeignete Räumlichkeiten zu suchen und die Sichtbarkeit von Het Martin Buber zu erhöhen. Dies geschieht unter anderem durch das Angebot der für die Schule charakteristischen "Experience what you learn"-Routen.

Genügend elterliche Erklärungen

Der Hauptgrund für die Ablehnung des Einspruchs gegen den letztjährigen Antrag ist laut Schulaufsichtsbehörde, dass die Martin Buber noch nicht hinreichend konkretisiert hat, wie sie die staatsbürgerliche Erziehung - ein wichtiges Kriterium bei der Gründung einer neuen Schule - in der Schule verankern will. Die Martin Buber hatte im vergangenen Jahr genügend Elternerklärungen gesammelt, durfte aber nicht starten, weil die Inhalte der staatsbürgerlichen Erziehung nicht ausreichend konkretisiert wurden.  

Die Gemeinde legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein. Dieser Einspruch wurde nun leider zurückgewiesen. Die Gemeinde Kerkrade ist nach wie vor der Meinung, dass der Inhalt des Staatsbürgerkundeunterrichts an der Martin Buber Schule den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie fühlt sich in dieser Auffassung von zwei externen, unabhängigen Beratern unterstützt. Parallel zur Einreichung des zweiten Antrags erwägt die Gemeinde eine Beschwerde beim Staatsrat.