Administrative Ausschreibungsfunktion Hilfe im Haushalt (HbH)

Die Hilfe zu Hause ist sehr wichtig. Sie hilft den Menschen, so lange wie möglich selbstständig zu leben. Deshalb schließt die Gemeinde Verträge mit Anbietern ab, die diese Unterstützung anbieten. Die Bewohner können die Hilfe auf der Grundlage des Sozialhilfegesetzes (WMO) unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen.

Das Kollegium von B&W hat beschlossen, die Verträge mit den derzeitigen Anbietern von Hilfe zu Hause (ambulante häusliche Pflege, Nachbarschaftsdienste, MeanderGroep und Tzorg) um ein Jahr zu verlängern (bis 1. Januar 2026). Auch neue Anbieter können ihre Dienste anbieten.

Fragen

Möchten Sie einen Vertrag mit der Gemeinde Kerkrade abschließen und haben Sie Fragen dazu? Dann wenden Sie sich bitte an Marie-Therese Bindels-Counotte oder Femke Scheuerman (Policy Officers Domain Citizen) unter der Telefonnummer 14 045 oder per E-Mail an marie-therese.bindels-counott@kerkrade.nl oder f.scheuerman@kerkrade.nl.

Wir sind gerne bereit, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich vor einem Gespräch mit dem Inhalt der Grund- und Teilvereinbarung vertraut machen.