Bestellen und abholen in Geschäften

Ab dem 10. Februar können die Kunden ihre Bestellungen in der Filiale abholen.

Die Bedingungen für Bestellung und Abholung sind:

  • Die Geschäfte sind geöffnet, um vorbestellte oder reservierte Artikel abzuholen.
  • Die Öffentlichkeit darf den Laden nicht betreten. Das bedeutet, dass die Abholung an der Tür des Ladens oder auf dem Parkplatz erfolgt.
  • Zwischen Bestellung und Abholung liegt mindestens ein Teil des Tages (4 Stunden).
  • Der Einzelhändler ist verpflichtet, die Abholung zu organisieren:
    • über den Tag verteilt;
    • in Zeitfenstern von bis zu einer Stunde;
    • wo der Abholort nüchtern gestaltet sein wird;
    • ohne eine Massenpanik auszulösen
    • in denen der Kunde aufgefordert wird, die Ware einzeln abzuholen.
  • Der Laden darf nur das Personal vorhalten, das für die Auslieferung der Bestellungen unbedingt erforderlich ist.
  • Die Kunden müssen in öffentlichen Bereichen einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten und dürfen keine Gruppen bilden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Rijksoverheid.