Verordnung über die Unterstützung der Selbstständigkeit (Bbz)
Für wen?
Die BBZ-Regelung dient der Unterstützung von Selbstständigen, die vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder zu geraten drohen, sowie von Sozialhilfe- oder Arbeitslosenhilfeempfängern, die beabsichtigen, sich selbstständig zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich sowohl Existenzgründer als auch etablierte Unternehmer für dieses Programm bewerben. Das BBZ bietet auch Möglichkeiten für Selbstständige, die ihr Unternehmen aufgeben müssen, weil es nicht mehr lebensfähig ist.
Etablierte Unternehmer
Ein niedergelassener Unternehmer kann aus verschiedenen Gründen vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das bbz verfügt über eine Reihe von Möglichkeiten zur Unterstützung des etablierten Unternehmers:
- Gewährung eines verzinslichen Darlehens, das innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt werden muss.
- Bürgschaft für ein Bankdarlehen. In diesem Fall bürgt die Gemeinde für ein von der Bank des Unternehmers gewährtes Darlehen.
- Eine regelmäßig wiederkehrende Leistung zur Ergänzung des eigenen Einkommens für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr.
- Auch Selbstständige, die zwar über ein ausreichendes Einkommen verfügen, aber keine Reserven für notwendige Investitionen haben, können ein einmaliges Betriebskapital beantragen.
Existenzgründer
Das BBZ bietet auch Personen, die sich aus einer Leistungssituation heraus selbstständig machen wollen oder Anspruch auf WW- oder WWB-Leistungen haben, Möglichkeiten, um sich letztlich selbst versorgen zu können. Bei WW- oder WWB-Leistungen wird auch das Einkommen des Partners angerechnet. Das Gesamteinkommen ohne WW darf das Sozialhilfeniveau nicht übersteigen. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Während der Vorbereitungszeit kann der Unternehmer einen zinslosen Kredit beantragen. Dieser Kredit wird in einen verzinslichen Kredit umgewandelt, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit aufnimmt.
- In der Anlaufphase kann der Existenzgründer bei der Bank einen verzinslichen Kredit oder eine Kreditbürgschaft beantragen.
- Regelmäßige Zahlungen während der Anlaufphase des Unternehmens (maximal 36 Monate).
Bedingungen
Um sich für die vom bbz angebotenen Möglichkeiten zu qualifizieren, muss der (angehende) Unternehmer einige Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Der Unternehmer ist zwischen 18 und 65 Jahre alt.
- Sie müssen die niederländische Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
- Das Unternehmen ist im Prinzip lebensfähig (nach der Unterstützung) und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine rechtmäßige Niederlassung.
- Das Unternehmen hat seinen Sitz in den Niederlanden, wo weniger als 50 % des Umsatzes im Ausland erzielt werden dürfen.
- Der Antragsteller muss das Stundenkriterium erfüllen, das auch für den Selbständigenabzug gilt (mindestens 1.225 Stunden pro Jahr).
- Es sollten keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. durch eine Bank, bestehen.
- Auch eine Kombination von Finanzierungsmöglichkeiten ist möglich, z.B. die Hälfte durch die Bank und die Hälfte durch das BBZ. Die Bürgschaft des BBZ kann sicherstellen, dass die Bank des Unternehmers den Kredit (teilweise) zur Verfügung stellt.
Anfrage
Die Beantragung von Unterstützung oder Krediten erfolgt über das Social Entrepreneur's Office Online (SOLO)
Ihre Meldung geht automatisch bei der Stadtverwaltung ein. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade während der Bürozeiten, Tel. 14 045. Oder senden Sie eine E-Mail: gemeentehuis@kerkrade.nl
Weitere Informationen über den Besluit bijstandverlening zelfstandigen (Bbz) finden Sie auf der Website Ondernemersplein