Entscheidung über die Gültigkeit der eingereichten Kandidatenlisten und der Nummerierung
Gemeinderatswahlen 2022
SITZUNG DES ZENTRALEN WAHLAUSSCHUSSES ZUR ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GÜLTIGKEIT DER EINGEREICHTEN KANDIDATENLISTEN UND DER NUMMERNVERGABE
Der Vorsitzende des zentralen Wahlausschusses für die am Mittwoch, dem 16. März 2022, stattfindenden Wahlen der Mitglieder des Rates der Gemeinde Kerkrade gibt gemäß Abschnitt I 4 des Wahlgesetzes bekannt, dass dieser Ausschuss am Freitag, dem 4. Februar 2022, um 10.00 Uhr, im Ratssaal (Bürgersaal) in öffentlicher Sitzung über folgende Punkte entscheiden wird
- die Gültigkeit der eingereichten Kandidatenlisten;
- die dort erscheinenden Kandidaten zu erzwingen;
- Beibehaltung der Bezeichnung einer übergeordneten politischen Gruppe
- die Nummerierung der validierten Listen und
- Die Gültigkeit von Listenkombinationen.
Der vorgenannte Vorsitzende,
Petra Dassen-Housen