Steuerbehörden helfen Flutopfern in Limburg

Die Steuerverwaltung hat eine vorübergehende Anlaufstelle für Unternehmer und Bürger eingerichtet, die von den Überschwemmungen in Limburg betroffen sind. Sie können hier verschiedene Formen der Hilfe bei Steuerfragen in Anspruch nehmen.

Dabei geht das Finanzamt individuell vor und berücksichtigt die persönlichen Umstände und Möglichkeiten.

Sie können sich das vorstellen:

  • vorübergehende Stundung der Steuerzahlung;
  • die vorübergehende Einstellung der Kraftfahrzeugsteuer.

Im Falle von Unternehmern kann das Finanzamt je nach Situation auch zusätzliche Hilfe in Form von Beihilfen gewähren: 

  • beschleunigte Bearbeitung von Rücksendungen;
  • frühere Gewährung von Erstattungen;
  • Einziehung von (automatischen) Geldbußen, die wegen Nichtzahlung verhängt wurden;
  • z. B. der Mehrwertsteuer und/oder der Lohnsteuererklärung; 
  • die beschleunigte Behandlung des vorläufigen Verlustausgleichs.

Wohin können Sie gehen?

Wenn Sie aufgrund des Hochwassers Fragen zu Steuerangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an die Sonderrufnummer der Steuerverwaltung: 088-15 42 600 (werktags zwischen 9 und 17 Uhr). Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an wateroverlast@belastingdienst.nl richten.

Unternehmer, die einen Steuerberater beauftragen, können den Antrag über ihren Berater unter der oben genannten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer stellen.