Betreuung, Tagesaktivitäten und Kurzzeitpflege (Wmo)
Manchmal gelingt es einem nicht mehr, alles selbst zu regeln. Zum Beispiel aufgrund von Alter, Krankheit, einer Behinderung oder psychischen Problemen. Die Gemeinde kann Sie dann im Rahmen des Gesetzes über soziale Unterstützung (Wmo) unterstützen.
Möchten Sie Hilfe von der Gemeinde in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie zunächst einen Wmo-Antrag stellen. Wie das geht, erfahren Sie auf der Seite „Hilfe und Pflege im Rahmen des Wmo“.
Haben Sie gemäß dem Wmo Anspruch auf Betreuung, Tagesbetreuung oder die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege? Dann können Sie zwischen verschiedenen Dienstleistern wählen, mit denen die Gemeinde einen Vertrag abgeschlossen hat. Wir haben diese Dienstleister auf dieser Seite für Sie aufgelistet.
Hilfe ganz in der Nähe
Die Unterstützung wird so weit wie möglich in Ihrer Nähe organisiert. Die Gemeinde arbeitet dabei mit der Sozialorganisation IMPULS, Pflegeanbietern und Freiwilligen zusammen. So können Anliegen schnell aufgegriffen werden und Sie erhalten zum richtigen Zeitpunkt die Unterstützung, die zu Ihnen passt.
