Hilfe und Betreuung durch die Wmo

Was ist das?

Manchmal gelingt es einem nicht mehr, alles selbst zu regeln. Zum Beispiel aufgrund von Alter, Krankheit, einer Behinderung oder psychischen Beschwerden. Die Gemeinde kann Sie dann im Rahmen des Gesetzes über soziale Unterstützung (Wmo) unterstützen. 

Möchten Sie Hilfe von der Gemeinde erhalten? Dann können Sie einen Wmo-Antrag stellen. 

Die Gemeinde sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Manchmal bedeutet dies, dass Sie selbst versuchen, etwas an Ihrer Situation zu ändern. In anderen Fällen bietet Ihnen die Gemeinde eine auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an.

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Das Ziel ist es, dass Sie so lange wie möglich selbstständig zu Hause wohnen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Unterstützung, die Sie erhalten, ist darauf abgestimmt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Haushaltshilfe
  • Bewegung in und um Ihre Wohnung
  • sich mit einem Verkehrsmittel in Ihrem Gebiet bewegen
  • die normale Nutzung Ihres Eigentums
  • andere Menschen treffen

Wie funktioniert das?

Die Gemeinde kann Ihnen verschiedene Arten von Unterstützung anbieten. Zunächst prüfen wir gemeinsam, was Sie selbst leisten können und welche Hilfsangebote in Ihrem Umfeld bereits vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung durch Familie, Freunde, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer oder Aktivitäten im Stadtteil. Wir versuchen, Ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder zu stärken.

Reicht die Hilfe in Ihrem Umfeld nicht aus? Dann prüfen wir gemeinsam, ob eine Unterstützung im Rahmen des Wmo erforderlich ist. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse.

Zunächst prüft die Gemeinde, ob ein allgemeiner Hilfsdienst Ihnen helfen kann. Zum Beispiel ein Handwerkerdienst oder ein Einkaufsservice.

Sollte dies nicht ausreichen, kann die Gemeinde Ihnen individuelle Hilfe anbieten. Dies bezeichnen wir als „maßgeschneiderte Unterstützung“. 

Das ist zum Beispiel: 

Die Gemeinde kann Ihnen auch einen Geldbetrag gewähren. Dies wird als „personengebundenes Budget (pgb)“ bezeichnet. Damit können Sie die Hilfe, die Sie benötigen, selbst bezahlen.

Eigenanteil

Für eine Wmo-Leistung müssen Sie ebenfalls einen Eigenanteil zahlen. Sie zahlen niemals mehr als die Selbstkosten (einschließlich Wartungsverträge). Diese werden vom Centraal Administratie Kantoor (CAK) festgelegt und eingezogen. Die Höhe Ihres Eigenanteils hängt von Ihrem Alter und Ihrer Lebenssituation ab. 

Weitere Informationen zur Zahlung des Eigenanteils “ finden Sie auf der Website des CAK. 

Was sollte ich tun?

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Haben Sie Fragen zur Unterstützung im Rahmen des Wmo? 

Haben Sie Fragen zur Unterstützung im Rahmen des Wmo? Dann schauen Sie doch einfach bei einer Anlaufstelle in Ihrer Nachbarschaft vorbei. Dort sind Mitarbeiter von Impuls, die Ihnen weiterhelfen können. 

Sie können auch bei Impuls Kerkrade unter der Telefonnummer 045-5456351 oder beim Team Wmo der Gemeinde unter der Telefonnummer 14 045 montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr anrufen.

Dann können wir gemeinsam prüfen, welche Hilfe und Unterstützung am besten zu Ihrer Situation passt. 

Sie können sich nicht online melden? 

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Berichts?

Sie können dann jemanden auswählen, den Sie gut kennen.

Gibt es niemanden, der Ihnen helfen kann? Dann wenden Sie sich an einen „Meedenker “. Ein „Meedenker“ ist jemand, der mit Ihnen mitdenkt und Ihnen hilft, Ihre Fragen zu klären.

Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl des richtigen „Meedenkers“ benötigen, können Sie uns unter 06 28 29 29 21 anrufen.

Diese Nummer ist montags bis freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, damit wir Sie zurückrufen können.

Wie lange dauert es?

Nachdem wir Ihre Meldung erhalten haben, führt die Gemeinde eine Untersuchung durch. Wir werden uns diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Falls erforderlich, vereinbaren wir einen Termin für ein Gespräch.

Die Gemeinde hat sechs Wochen Zeit, um die Untersuchung durchzuführen. Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie einen Bericht über das Ergebnis. Und Sie erfahren, was Sie tun können, um Ihr Problem zu lösen.

Anschließend können Sie einen Antrag stellen. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie Anspruch auf Unterstützung im Rahmen des Wmo haben. 

Was kostet das?

Die Meldung ist kostenlos. Die Einreichung eines Antrags ebenfalls. 

Wenn Sie eine maßgeschneiderte Leistung erhalten, kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil zahlen müssen.

Die Zentrale Verwaltungsstelle (ZVS ) berechnet, ob Sie einen Eigenanteil für die von Ihnen erhaltene Pflege zahlen müssen und wie hoch dieser Beitrag ist. Von der CAK erhalten Sie auch die Rechnung für die Zahlung des Eigenanteils.

Selbstständigkeit und Wmo

Im Rahmen des Wmo gehen wir von Selbstständigkeit aus. Eine Arbeitsweise, die Menschen dabei hilft, länger oder sogar wieder so selbstständig wie möglich zu Hause zu wohnen. 

Dieser Ansatz sorgt auch dafür, dass wir trotz immer mehr Hilfsanfragen und immer weniger Pflegekräften weiterhin so viele Menschen wie möglich unterstützen können. 

Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, wie wir Ihnen am besten helfen können. Wir schauen nicht darauf, was Sie nicht mehr können, sondern darauf, was Sie noch können. Oder wieder lernen können. Vielleicht können manche Dinge anders oder praktischer gemacht werden. Und für Dinge, die nicht mehr funktionieren und bei denen Sie Hilfe benötigen, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung.

So behalten Sie selbst die Kontrolle, denn es ist Ihr Zuhause und Ihr Leben. Und Sie können voller Stolz sagen: Ich komme schon klar! 
 

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