Allgemeines Ortsgesetz

Die Allgemeine Gemeindeordnung (APV) wird vom Gemeinderat verabschiedet und gilt für alle Einwohner der Gemeinde. In der APV werden unter anderem Regeln für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Überwachung von Gaststätten, die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Organisation von veranstaltungen beschrieben.

Der APV muss manchmal geändert werden, weil sich die nationalen Vorschriften ändern oder weil die Situation in der Gemeinde dies erfordert. In einigen Fällen werden Themen aus dem APV in politischen Regeln weiter ausgearbeitet oder es werden Bereiche festgelegt, in denen ein bestimmtes Verbot gilt.

Beaufsichtigung

Verstöße gegen die Artikel der APV und der damit verbundenen Politiken werden mit Sanktionen geahndet. Diese können bis zu drei Monaten Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe betragen. Die Gemeinde Kerkrade hat Aufsichtspersonen ernannt, die die APV durchsetzen. Darüber hinaus kann auch die Polizei Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gerichtsurteil über einen Verstoß gegen das APV öffentlich gemacht wird.

Die Einwohner von Kerkrade kommen bei weitem nicht mit allen Themen des APV in Berührung. Zu den im APV behandelten Themen gehören:

  • Das Verhalten bei Fußballspielen
  • Die Überwachung von Gastronomiebetrieben
  • Zimmervermietung
  • Streunende Hunde
  • Handhabung von Waren
  • Feuerwerkskörper für Verbraucher
  • Übermäßiges Parken
  • Stellplätze

Volltext APV

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