Ausschank von Alkohol während der Veranstaltung
Was ist das?
Wenn Sie während einer Veranstaltung Alkohol ausschenken und verkaufen wollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde.
Wie funktioniert das?
Für den Ausschank und Verkauf von Alkohol während einer Veranstaltung gelten die folgenden Bedingungen:
- Sie dürfen keinen Alkohol an Kinder unter 18 Jahren ausschenken und verkaufen.
- Sie dürfen auf der Veranstaltung keine Spirituosen (>15% Alkohol) ausschenken und verkaufen.
- Die für den Alkohol zuständige Person:
- mindestens 21 Jahre alt ist
- keinen schlechten Charakter hat (keine Vorstrafen)
Keine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung erforderlich
Wenn Sie auf einer privaten Feier Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie keine Schank- und Gaststättenerlaubnis oder -genehmigung beantragen.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:
- Datum der Veranstaltung
- zu welchen Zeiten Sie Alkohol ausschenken möchten
Was benötige ich?
- Ihr gültiges Ausweisdokument
Wie lange wird es dauern?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie! Um eine Veranstaltung zu organisieren, müssen Sie bei der Gemeinde eine Veranstaltungsgenehmigung beantragen.