Abfallsteuer

Was ist das?

Sie tragen zur Sammlung und Behandlung von Haushaltsabfällen bei. Dafür erhalten Sie einen Müllabfuhrgebührenbescheid. Sie sind verpflichtet, diese Abfallgebühren zu zahlen, auch wenn Sie Ihren Abfall nicht mitnehmen.

Einen Überblick über die Tarife finden Sie auf der Rd4-Website

Was sollte ich tun?

Sie zahlen die Müllabfuhrgebühr an die Partnerschaft Belastingsamenwerking Gemeenten en Waterschappen Limburg (BsGW).

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen. Geben Sie in Ihrem Einspruch die Nummer des Bescheids an und erklären Sie, warum Sie nicht einverstanden sind.

Schicken Sie Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an die Gemeinde.

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