Verordnung über Umweltmanagementaktivitäten

Das Internetmodul der Tätigkeitsverordnung (AIM) ist ein IKT-System, das die Tätigkeitsverordnung für Unternehmen und die zuständige Behörde zugänglich machen soll. Das AIM ermöglicht es Unternehmen, eine Meldung im Rahmen der Gewerbeordnung einzureichen. Zum Beispiel für die Gründung eines neuen Unternehmens, die Änderung eines bestehenden Unternehmens oder die Installation eines Kraftstofftanks.

Weitere Informationen über AIM finden Sie auf der Website von Rijkswaterstaat.

Funktionalitäten

Mit Hilfe von AIM kann ein Unternehmen feststellen, ob:

  • ob die Einrichtung zur Zielgruppe des Tätigkeitsdekrets gehört oder nicht;
  • der Betrieb fällt unter die allgemeinen Vorschriften;
  • muss der Betrieb eine Umweltgenehmigung beantragen.

Anhand eines Fragebogens wird ermittelt, welche Vorschriften auf die spezifische Situation Ihres Unternehmens anwendbar sind.

Anmeldung von Aktivitäten einreichen - Dekret