Aktionsplan für Umgebungslärm
Bis 2023 werden die sogenannten Lärmkarten für Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industrielärm erstellt. Dies ist eine gesetzliche Aufgabe für die Gemeinde. Kürzlich wurden im Anschluss daran Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung an lauten Orten geprüft. Diese Maßnahmen sind im Umgebungslärm-Aktionsplan 2024-2029 enthalten.
Das Kollegium der Bürgermeister und beigeordnete hat am 7. Mai 2024 den "Entwurf des Aktionsplans EU-Umgebungslärmrichtlinie Gemeinde Kerkrade 2024" angenommen.
Der Aktionsplan liegt ab dem 27. Mai 2024 sechs Wochen lang zur Einsichtnahme durch interessierte Personen am Informationsschalter im Stadtbüro aus. Sie können auch die digitale Version des Aktionsplans einsehen.
Am 24. Januar 2023 wurden die "Lärmkarten EU-Umgebungslärmrichtlinie 2021" für Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industrielärm verabschiedet. Dies war Phase 1 einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in das Lärmschutzgesetz integriert wurde.
In Phase 2 wurde eine Folgestudie über mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung an Engpässen anhand dieser Lärmkarten durchgeführt. Diese möglichen Maßnahmen wurden im Aktionsplan für den Zeitraum 2024-2029 niedergelegt.
Während der Zeitspanne der öffentlichen Einsichtnahme kann jedermann schriftliche Stellungnahmen an das Kollegium van burgemeester en beigeordnete van Kerkrade mit dem Vermerk "Zienswijze Ontwerp Actieplan EUrichtlijn omgevingslawaai gemeente Kerkrade 2024" Postbus 600, 6460 AP Kerkrade senden.
Sie können Ihre Meinung auch auf digitalem Wege (per E-Mail) einreichen. In diesem Fall senden Sie bitte Ihre Meinung an gemeentehuis@kerkrade.nl
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