Wahl des Nachnamens für ein Kind

Was ist das?
Bei Ihrem 1. Kind können Sie den Nachnamen selbst wählen. Sie können Ihrem Kind Ihren eigenen Nachnamen oder den Ihres Partners geben. Ab dem 1. Januar 2024 wird es auch möglich sein, Ihrem Kind den Nachnamen von Ihnen beiden zu geben. Alle weiteren gemeinsamen Kinder von Ihnen und Ihrem Partner erhalten dann automatisch denselben Nachnamen wie Ihr 1.
Vor der Geburt oder bei der Geburtsregistrierung tragen Sie den Nachnamen bei der Gemeinde ein.
Wie funktioniert das?
Wenn Sie sich nicht für einen Nachnamen entscheiden oder ihn nicht rechtzeitig bei der Gemeinde anmelden, bestimmt das Gesetz, welchen Nachnamen Ihr Kind bekommen wird. Welcher Name das ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sehen Sie unten, welche Situation auf Sie zutrifft.
Männlich und weiblich, verheiratet oder eingetragene Partnerschaft
Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen des Vaters. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Nachnamen der Mutter erhält, müssen Sie dies zusammen mit der Gemeinde vor oder während der Geburtsanmeldung anmelden.
Zwei Frauen, verheiratet oder eingetragene Partnerschaft
- Wenn die Mutter von einem unbekannten Spender schwanger ist, wird Ihr Kind automatisch den Nachnamen der Duo-Mutter annehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Zweifachmutter bei der Geburt automatisch ein rechtlicher Elternteil wird. Dazu ist eine Elternschaftserklärung erforderlich . Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Nachnamen der leiblichen Mutter annimmt, müssen Sie dies gemeinsam bei der Gemeinde anmelden.
- Wenn die Mutter von einem bekannten Spender schwanger ist und die Zweifachmutter Ihr Kind anerkennt, erhält Ihr Kind automatisch den Nachnamen der leiblichen Mutter. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Familiennamen der Zweifachmutter erhält, müssen Sie dies gemeinsam bei der Gemeinde anmelden.
Nicht verheiratete Eltern und nicht eingetragene Partner
Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen der Mutter. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Nachnamen des Vaters oder der Zweifachmutter annimmt, muss der Vater oder die Zweifachmutter Ihr Kind anerkennen. Wenn Sie anerkennen, wählen Sie den Nachnamen gemeinsam aus.
Familie mit zwei Männern
Zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes gibt es immer eine Mutter. Die Mutterschaft kann nur durch Adoption beendet werden. Bei der Adoption können Sie den Nachnamen Ihres ersten Kindes wählen. Dies geschieht vor Gericht. Nachfolgende gemeinsame Kinder von Ihnen und Ihrem Partner erhalten denselben Nachnamen.
2 Nachnamen
Ab dem 1. Januar 2024 können Sie Ihrem ersten Kind, das am 1. Januar 2024 (oder danach) geboren wird, den Nachnamen beider Elternteile geben. Es dürfen nicht mehr als 2 Namen vergeben werden. Dieser doppelte Nachname gilt auch für alle weiteren Kinder derselben Eltern. Die Wahl eines doppelten Nachnamens ist nicht obligatorisch.
Übergangsregelung
Wenn das älteste Kind am 1. Januar 2016 (oder danach) geboren wurde, können die Eltern eine Übergangsregelung in Anspruch nehmen. Diese Übergangsregelung gilt für ein Jahr.
Ausländische Staatsangehörigkeit
- Hat Ihr Kind keine niederländische Staatsangehörigkeit, aber eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten? Dann bestimmen die ausländischen Regeln die Möglichkeiten für die Wahl des Nachnamens.
- Hat Ihr Kind mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten?
Dann können Sie wählen, welche ausländischen Regeln die Wahl des Nachnamens bestimmen.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten erhalten Sie bei der Regierung der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes. Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Wahl eines Nachnamens. Die Niederlande erkennen diese Regeln in der Regel an.
Was sollte ich tun?
Sie und Ihr Partner gehen gemeinsam zur Gemeinde, um den Nachnamen Ihres Kindes eintragen zu lassen.
Achtung! Oft kann die Mutter bei der Geburtsanmeldung nicht anwesend sein. Es ist daher am besten, die Gemeinde vor der Geburt gemeinsam aufzusuchen.
Was benötige ich?
- einen gültigen Identitätsnachweis Ihrer Person
- gültiges Ausweisdokument Ihres Partners
Unmittelbar arrangieren
Online einen Termin vereinbaren
Sie können telefonisch unter 14 045 einen Termin vereinbaren.
Sie und Ihr Partner gehen gemeinsam zur Gemeinde, um den Nachnamen Ihres Kindes eintragen zu lassen.
Achtung! Oft kann die Mutter bei der Geburtsanmeldung nicht anwesend sein. Es ist daher am besten, die Gemeinde vor der Geburt gemeinsam aufzusuchen.
Wie lange wird es dauern?
Die Gemeinde nimmt sofort den Nachnamen Ihres Kindes auf.
Zusätzliche Informationen
Welchen Nachnamen kann ich für mein Kind wählen | Rijksoverheid.nl
Das Merkblatt "Erweiterung der Namenswahl: kombinierter Nachname" enthält Beispiele für die verschiedenen Kombinationen.
Erweiterung der Namenswahl: kombinierter Nachname | Veröffentlichung | Rijksoverheid.nl