Bescheid über die Veranlagung von Gemeinde- und Wasserverbandsabgaben steht bevor

BsGw übernimmt Steueraufgaben für Gemeinde


BsGW sorgt dafür, dass alle Steuerpflichtigen einen Steuerbescheid erhalten und bezahlen. Für einige Steuern ist der WOZ-Wert erforderlich. Auch diesen ermittelt BsGW im Auftrag der Gemeinde. Mit Ihrem Steuergeld tragen Sie zur Sicherheit, Lebensqualität und Ausstattung Ihrer Gemeinde bei.

 

Der WOZ-Wert steigt dieses Jahr wieder an.
Es gibt viel zu tun mit dem WOZ-Wert. Und das ist logisch, denn er beeinflusst unter anderem die Höhe der Grundsteuer, die Wasserverbandsabgabe und die Eigenheimzulage. Der WOZ-Wert steigt dieses Jahr wieder an. In diesem kurzen Video erklärt die BsGW wie. 

Welche Informationen finden Sie auf dem Bescheid?

Auf dem Bescheid finden Sie die Beträge für die verschiedenen Steuerarten, z. B. für die Müllabfuhr. Sie finden dort auch Informationen darüber, wie Sie zahlen, eine Befreiung beantragen oder einen Einspruch einlegen können. Auf www.bsgw.nl finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und den digitalen MijnBsGW-Schalter. Sie wissen nicht, was Sie tun sollen? Wenden Sie sich an BsGW unter 088-8420420. Die Kontaktdaten finden Sie auch auf dem Bescheid.

Sind Sie mit Ihrem WOZ-Wert nicht einverstanden? Rufen Sie uns an!

Sie haben den jährlichen Steuerbescheid für die Gemeinde- und Wasserverbandsabgaben erhalten. Per Post in Ihrem Briefkasten oder digital in Ihrem Mitteilungsfach, wenn Sie sich bei MijnOverheid angemeldet haben. Diesen Bescheid erhalten Sie von BsGW im Auftrag der Gemeinde. Sind Sie mit Ihrem WOZ-Wert nicht einverstanden? Dann lesen Sie weiter.

In Bezug auf den WOZ-Wert gibt es viel zu tun. Und das ist auch sinnvoll, denn er wirkt sich unter anderem auf die Höhe der Grundsteuer, die Wasserverbandsabgabe und die Eigenheimzulage aus. Sie wollen also sicher sein, dass der WOZ-Wert korrekt ist. Zweifeln Sie, ob der WOZ-Wert Ihrer Liegenschaft korrekt ist? Oder denken Sie, er sei zu hoch oder zu tief? Kontaktieren Sie BsGW unter 088-8420420. Man wird Ihnen gerne weiterhelfen! Sie können auch digital oder schriftlich über die BsGW-Website Einspruch erheben.

Informationen über die Erlass- und Zahlungsregelung

Sie haben den jährlichen Steuerbescheid für die Gemeinde- und Wasserverbandsabgaben erhalten. Per Post in Ihrem Briefkasten oder digital in Ihrem Mitteilungsfach, wenn Sie sich bei MijnOverheid angemeldet haben. Diesen Bescheid erhalten Sie von BsGW im Namen der Gemeinde. Was ist, wenn Sie den Betrag nicht zahlen können?

Erlass
Es ist möglich, für bestimmte Steuern einen Erlass zu erhalten. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zahlen müssen. Ob Sie dafür in Frage kommen, hängt von mehreren Dingen ab. Zum Beispiel von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrem Vermögen. Wir bestimmen Ihr Vermögen durch:

  • Ihr Bank- und Sparguthaben
  • Ob Sie ein Haus mit Mehrwert besitzen
  • ob Sie ein Auto oder ein anderes motorisiertes Fahrzeug mit einem Wert von mehr als 3.350 € besitzen

Der Betrag, den Sie als Energiebeihilfe erhalten haben, wird bei der Berechnung Ihres Vermögens nicht berücksichtigt.

Mehr Vermögen
Die Gemeinden und Wasserverbände können ab 2023 eine höhere Vermögensgrenze für den Steuererlass anwenden. Um festzustellen, ob Sie für einen Erlass in Frage kommen, wird zunächst geprüft, ob Sie den Betrag der Veranlagung aus Ihrem verfügbaren Vermögen bezahlen können. Es ist daher möglich, dass Sie aufgrund dieser Anhebung nun einen (teilweisen) Erlass erhalten, während Sie in der Vergangenheit keinen Anspruch darauf hatten.

Fragebogen
Mit diesem Fragebogen können Sie prüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, einen Antrag auf Erlass zu stellen.

Antrag auf Erlass
Sie können den Erlass auf zwei Wegen beantragen:

- Digital über die BsGW-Website.
Hier füllen Sie die geforderten Angaben aus. Das BsGW prüft, ob Sie für den Erlass in Frage kommen. Sie erhalten innerhalb von 12 Wochen eine Antwort per Post.

- Schriftlich mit einem Formular
Sie können dies telefonisch bei der BsGW unter 088-8420420 beantragen. Sie erhalten dann das Formular per Post. Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit den geforderten Angaben zurück. Ohne diese Unterlagen kann BsGW Ihren Antrag nicht bearbeiten. 

Zahlungsregelung
Sie haben keinen Anspruch auf Erlass und können den Beitrag trotzdem nicht bezahlen? Dann rufen Sie BsGW unter 088-8420420 an. Gemeinsam suchen wir nach einer geeigneten Lösung, zum Beispiel einer Zahlungsvereinbarung.